§ 148 BGB, Bestimmung einer Annahmefrist
Paragraph 148 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.


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Wiss

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
è Annahme innerhalb der Frist? - Angebot unter Abwesenden, daher § 147 II BGB. - aber hier privatautonome Frist gesetzt, § 148 BGB verdrängt § 147 II BGB. (1) Anwendbare Normen zur Fristberechnung: §§ 186 ff. BGB: Angebot führt zu Rechtsgeschäft. (2) Fri


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Fall X (Zustandekommen eines Vertrages) - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/AG_Woche4-Faelle1-7_1...
147 II BGB kann der einem Abwesenden gemachte Antrag normalerweise nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der. Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Hat der Antragende jedoch gem. § 148 BGB für die

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/02fd9ae2-d492-4b05-957e-c67249b5bed1/143846-...
02.09.2015 - BGB §§ 148; 187. Fristbeginn bei der Bindungsfrist bezüglich eines Angebots. I. Sachverhalt. Es wurde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages beurkundet. Die Frist zur Annahme des Angebots wurde in der Urkunde wörtlich wie folgt formul

Fall 06 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
146 Alt. 2 BGB erloschen sein. Dies ist dann der Fall, wenn D den Antrag gegenüber. R nicht nach den §§ 147 bis 149 BGB rechtzeitig ange- nommen hat. In Betracht kommt hier alleine § 148 BGB. (1) Annahmefrist. Wenn der Antragende für die Annahme des Antr

1. Klausur - Philipps-Universität Marburg

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21.11.2007 - 148 BGB zu erreichen. 2. Eine Annahme des K könnte jedoch darin zu sehen sein, daß er nach dem Hinweis des S auf die anderen Kunden, die sich für das Service interessieren könnten, seine Bitte, das Service für ihn „bis heute abend bereitzuha

Klausur BGB.AT_SoSe 2006

https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-le...
11.07.2006 - 147 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein unter Anwesenden gemachtes Angebot nur sofort angenommen werden. Ist das nicht der Fall, erlischt das Angebot, § 146 BGB. Hier hat K das Angebot nicht sofort angenommen. Aber: § 147 BGB ist dispositiv, arg. § 148


Webseiten zum Paragraphen

Vertragsangebot (Vertragsangebot) -> §§ 145-148 BGB

http://www.wipr-recht.de/Vertragsangebot-(Vertragsangebot)--%3E-%C2%A7%C2%A7-14...
BGB an sein Angebot gebunden. Der Umfang der Bindung bestimmt sich nach dem Inhalt der Erklärung. Hat der Anbieter eine Frist gesetzt, besteht die Bindung während dieser Frist (§ 148 BGB). Sonst ist der Antragende solange gebunden, wie er mit einer Reakt

§ 148 BGB Bestimmung einer Annahmefrist Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91800.htm
Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 148 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen. A. Annahmeerklärung. I. Ausdrückliche oder konkludente Annahme. Rz. 1 Die Annahme ist wie das Angebot empfangsbedürftig

Definitionen zum § 148 BGB | SmartJura

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2 Definitionen und Erklärungen zum § 148 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

§ 148 BGB: Bestimmung einer Annahmefrist

https://gesetze-in-app.de/BGB/148
BGH, URTEIL vom 4.0.2016, Az. III ZR 160/15 Zwar wird die Fortgeltungsklausel von dem Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erfasst, weil sie keine Frist für die Annahme des Angebots nach § 148 BGB bestimmt, sondern dem Verwender eine zeitlich unbegr


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 3: Vertrag › § 148

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 148 BGB
    § 148 Abs. 1 BGB oder § 148 Abs. I BGB

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