Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht besteht. Seine Haftung beschränkt sich auf die ihm zugeteilten Gegenstände; die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990, 1991 sind entsprechend anzuwenden.
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http://www.kjr-mtk.de/download/-/doit/218/Spielgeraetepool_Empfang.doc
Postfach 1480. 65704 Hofheim am Taunus. Spielgerätepool Main-Taunus-Kreis / Sportkreis 30 Main-Taunus. Die umseitig angekreuzten Spielgeräte werden für folgende Veranstaltung ausgeliehen: Datum der Veranstaltung. ... (Rechtsverbindliche Unterschriften na
http://www.stadtwerke-burscheid.de/de/Produkte/Gas/Versorgungsbedingungen/Grund...
Informationspflichten gegenüber Verbrauchern gemäß Art. 246a § 1 Absatz 1, 2 EGBGB i.V.m. § 312 d Absatz 1 BGB i.V.m.. § 312 g BGB i.V.m. Art. 246a § 4 Absatz 3 EGBGB. 1. Vertragspartner. Vertragspartner ist die ... Christian Meuthen, Postfach 1480, 5139
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
V. Erweiterung der persönlichen Haftung eines Ehegatten gemäß. § 1480 BGB und Ausgleich im Innenverhältnis der Ehegatten gemäß § 1481 BGB. S. 259. 1. Haftung nach der Teilung des Gesamtguts gegenüber Dritten gemäß § 1480 BGB. S. 259 a) Grundgedanke des §
https://www.ls-tc.de/document/89254
05.01.2016 - Endgültige Bedingungen Nr. 1480 vom 05 .... wird von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt und wird in der ... 315 BGB) schätzen. e) Der jeweilige „Referenzpreis“ einer Serie von Zertifikaten ist der in Absatz 5 i) genan
http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY6f4c/Abnahme_Mietrecht...
Nach § 546 Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, die gemietete Sache nach der. Beendigung des Mietverhältnisses ... Gebrauchspflicht habe (Blank/Börstinghaus, Miete § 546 BGB Rdn. 14; Staudinger/Rolfs,. § 546 BGB, Rdn. 28; Scheuer in: ..... Teppichbode
https://www.nivd.de/images/pdfs/2016/Bauer-2016.pdf
Gesellschafters, §§ 826, 830 BGB. - Ersatzpflicht für „verbotene“ Zahlungen an. Gesellschafter, z.B. ... Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a. InsO (zusätzl. Straftat, § 15a Abs. 4, 5 InsO). RA Prof. ... Sicherungszession (BGH ZIP 2015,
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93196.htm
Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht besteht. Seine Haftung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1480/
Kapitel 3: Gütergemeinschaft. Unterkapitel 4: Auseinandersetzung des Gesamtguts. § 1480 Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten. 1Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatt
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/schwarzpahlke-ao-266-sonstig...
1480 BGB befasst sich mit der Haftung für Verbindlichkeiten, die bei Teilung eines Gesamtguts noch nicht berichtigt worden sind. Danach haftet auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner für Steuerschulden, für den zur Teilungszeit eine solche Haftu
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml/action/controls.sa...
Treffer 1 - 10 von 10 - 01.01.1865, §§ 1480-1482 - Gesetzestext Sächsisches BGB | §§ 1480-1482 | Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen · Dokument. Eigene Dokumente, 01.01.1865, §§ 1480-1482 - M. Gesetzesfassung Materialien · Dokument. Eigene
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/bgb4.htm
Soweit die anteilsberechtigten Abkömmlinge nach § 1480 den Gesamtgutsgläubigern haften, sind sie im Verhältnis zueinander nach der Größe ihres Anteils an dem Gesamtgut verpflichtet. Die Verpflichtung beschränkt sich auf die ihnen zugeteilten Gegenstände;