(1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt.
(2) Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemeinschaft durch Erbfolge, durch Vermächtnis oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben hat.
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http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/WS_2011-12.FamR.Kesseler.f7.pdf
01.12.2011 - Während der Ehe sind Grundstück, Studio,. Aktien und Kontoguthaben wie auch der. Kredit gemeinschaftliches Vermögen von. Untreu und Keusch, es sei denn, sie sind durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut erklärt worden (§ 1418 BGB). • Nach Auflösun
http://www.famrb.de/0412_rspr01.pdf
BGB §§ 273, 274, 1476, 1477. OLGReport Zweibrücken 2004, 630. Bestell-Nr.: FE-01368. Das Problem: Die im Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden Eheleute sind seit 1997 rechtskräftig geschie- den, das Gesamtgut wurde noch nicht auseinandergesetzt. Die
https://www.soldan.de/media/pdf/1d/95/80/9783832923679_LP.pdf
Übernahmerecht des § 1477 Abs. 2 BGB zugestehen. Langenfeld190 weist darauf hin, dass für eine derartige erweiternde Auslegung des § 1477Abs. 2 BGB kein Be- dürfnis besteht, da die Einbringung in das Gesamtgut regelmäßig in der Absicht ge- schieht, hinsi
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-1477.B-v.pdf
07.05.2014 - Ergänzung zur Roten Nr. 1477. Vorgang: Sitzung 17/60 vom ... Acht gelassen. Die Reihenfolge der Abhandlung stellt keine Rangfolge dar. Ich bitte den Beschluss mit nachfolgendem Bericht als erledigt anzusehen. 1477 B ... Untermietvertrag nach
http://d-nb.info/946616345/04
c) Auseinandersetzung des Gesamtgutes. 177 aa) Der Halbteilungsgrundsatz. 178 bb) Das Übernahmerecht aus § 1477 Abs. 2 BGB. 179 cc) Werterstattung nach § 1478 BGB. 181 dd) "Kombinationslösung" aus §§ 1477 Abs. 2 und 1478 BGB. 183 ee) Bewertung des landwi
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93193.htm
(1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt. (2) Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1477/
20.07.2017 - 1477 Durchführung der Teilung. (1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt. (2) 1Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt s
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/iii-der-gueterstand-...
Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser
https://www.brennecke-partner.de/1477-BGB-Durchfuehrung-der-Teilung_62109
(1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt. (2) Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen di.
http://www.aok-business.de/nc/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenb...
1477 BGB - Durchführung der Teilung. (1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt. (2) 1Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, in