(1) Ist die Ehe geschieden, bevor die Auseinandersetzung beendet ist, so ist auf Verlangen eines Ehegatten jedem von ihnen der Wert dessen zurückzuerstatten, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat; reicht hierzu der Wert des Gesamtguts nicht aus, so ist der Fehlbetrag von den Ehegatten nach dem Verhältnis des Wertes des von ihnen Eingebrachten zu tragen.
(2) Als eingebracht sind anzusehen
(3) Der Wert des Eingebrachten bestimmt sich nach der Zeit der Einbringung.
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https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
S. 245. 1. Beendigung der Gütergemeinschaft durch Scheidung oder. Aufhebung der Ehe. S. 245 a) Allgemeines. S. 246 b) Verhältnis zu § 1477 Abs. 2 BGB. S. 248 c) Ausübung des Wertersatzanspruchs. S. 249 d) Gegenständlicher Bereich des Wahlrechts. (§ 1478
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783631608630_Excerpt_004.pdf
147. II. Gesamthänderische Bindung des gemeinschaftlichen Vermögens ........................................ 148. III. Rückforderung eingebrachten privilegierten Vermögens ......... 149. 1. Eingebrachtes privilegiertes Vermögen ..........................
https://www.soldan.de/media/pdf/1d/95/80/9783832923679_LP.pdf
solvenz nicht zur Masse (§ 36 Abs. 1 InsO).185 ee) Übernahmerecht, Wertersatz. 249. Das Übernahmerecht hinsichtlich eingebrachter Gegenstände nach § 1467 Abs. 2 BGB und der Anspruch auf Werterstattung für eingebrachte Gegenstände nach § 1478 BGB kēnnen n
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/09/L%C3%B6sung-Fall-4-Ende-ei...
I. Scheitern der Ehe § 1565 BGB (Zerrüttungsprinzip). Die Ehe ist gescheitert, wenn die ... getrennt. § 1566 II BGB. Scheitern wird unwiderlegbar vermutet. II. keine unzumutbare Härte § 1568 BGB. Die Scheidung darf keine unzumutbare Härte für. 1. die Kin
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/1...
6 Sa 1478/12. 6 Ca 778/12. Arbeitsgericht Düsseldorf. Verkündet am 26.Apr.2013. Kohnke. Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF .... gung ist gemäß § 626 Abs.1 BGB wegen des Fehlens eines wichtigen G
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/iii-der-gueterstand-...
Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1478/
1478 Auseinandersetzung nach Scheidung. (1) Ist die Ehe geschieden, bevor die Auseinandersetzung beendet ist, so ist auf Verlangen eines Ehegatten jedem von ihnen der Wert dessen zurückzuerstatten, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat; reicht
https://openjur.de/u/326325.html
14.12.2010 - 1477 Abs. 2 BGB gibt den Ehegatten das Recht, vorab bestimmte persönliche oder in die Gütergemeinschaft eingebrachte Sachen zu entnehmen. Ist - wie hier - die Ehe geschieden worden, bevor die Gütergemeinschaft auseinandergesetzt war, ist gem
https://www.zip-online.de/heft-31-2016/zip-2016-1478-zutreffende-information-de...
Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds informiert den Anlageinteressenten zutreffend über den Anteil der Kosten, die nicht in das …
https://www.rechtsanwalt-pieconka.de/familienrecht-guterrecht/
... Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB). Die Gütergemeinschaft sollte in der Regel vermieden werden, da sich bei ihrer Auseinandersetzung meist eine sehr komplizierte Rechtslage ergibt. Auch kann im Falle erheblicher Vermögensübertragungen ggf. bei Scheidung dies