(1) Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Führung eines Rechtsstreits erforderlich, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert.
(2) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch, wenn zur ordnungsmäßigen Besorgung der persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten ein Rechtsgeschäft erforderlich ist, das der Ehegatte mit Wirkung für das Gesamtgut nicht ohne Zustimmung des anderen Ehegatten vornehmen kann.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Ansprüche aus dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht; Nicht § 269 Abs. 1 Nr. 11 FamFG (reine FG-Verfahren). Ansprüche nach § 6 LPartG i.V.m. § 1365 Abs. 2, § 1369 Abs. 2, §§ 1382 und 1383 BGB; Nicht Ansprüche nach § 7 LPartG i.V.m. §§ 1426, § 1430, 145
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BGB. Dauner-Lieb | Langen. NomosKOMMENTAR. Schuldrecht. Nomos. Band 2/1. 3. Auflage. In Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein. Herausgegeben von Dauner-Lieb | Heidel | Ring. DeutscherAnwaltVerein os. ENTAR. BGB drecht. 610 r-Lieb gen. /1 ge in ng ...
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705126.pdf
21.03.2011 - Verbindung mit §§ 1426, 1430 und 1452 BGB. Um die bereits unter Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe e des Ver- tragsgesetzes beschriebene Gleichstellung der Lebens- partnerschaft mit der Ehe auch im güterrechtlichen Ver- fahrensrecht umzusetzen, so
http://www.rheinbach.de/imperia/md/content/cms121/stadtprofilratundverwaltung/o...
01.08.2003 - 19.04.1994 (BGB I Seite 854) zuletzt geändert durch das 4. Änderungsgesetz zum Fernstra- ßengesetz vom 18.06.1997 (BGB I Seite 1452) und § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das. Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
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(§1383 BGB). 768. IV. Ersetzung der Zustimmung, § 261 Abs. 2 FamFG. 771. 1. Zustimmung nach §§ 1365,1369 BGB. 771. 2. Antrag auf Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 BGB. 773. V. Klage auf gûterrechtl. Ausgleich aus Ausgleichsgemeinschaft (Kroatien/. Slo
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
nommen oder der andere Ehegatte stimmt zu. S. 82 bb) Rechtsgeschäfte, die ohne Zustimmung des anderen. Ehegatten wirksam sind (§§ 1452, 1464 bis 1456 BGB). S. 83. (1) Ersetzung der Zustimmung durch das Vormund- schaftsgericht (§ 1452 BGB). S. 84. (a) Ers
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1452/
1452 Ersetzung der Zustimmung [1]. (1) Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtgutes die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Führung eines Rechtsstreits erforderlich, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Zustimmung des ande
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1996/BayObLG/Vorausse...
Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB. BayObLG (3Z BR 91/96). Datum: 13.06.1996. Fundstelle: DRsp I(165)252d-g; EzFamR aktuell 1996, 236; FPR 1997, 39; FamRZ 1997, 422; FamRZ 1997, 423; InVo 1996, 302; JurBüro 1996, 608; M
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Für die Beantwortung der Frage, ob gegebenenfalls § 1369 BGB Grundlage für die Ersetzung der Zustimmung zum Verkauf ist, kommt es darauf an, ob der ... Abs. 2 FamFG sind Güterrechtssachen nämlich ausdrücklich auch Verfahren nach § 1365 Abs. 2, § 1369 Abs
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Verjährung der Ansprüche "aus" erklärtem Rücktritt nach Sachmangel; Verjährungshemmung beim Nacherfüllungsanspruch; mittelbare "Verjährung" des Rücktrittsrechts nach §§ 438 IV, 218 BGB. OLG Koblenz, Urt. v. 9.2.2006 - 5 U 1452/05 (Revision zugelassen). F
https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Hamm_13-Sa-1452-08_Urteil_13.03....
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind dem Betriebsrat im Rahmen des § 102 Abs. 1 BetrVG auch die Tatsachen mitzuteilen, um prüfen zu können, ob die Vorschrift des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB gewahrt wurde.