Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn das Gesamtgut infolge von Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten, die diesem im Verhältnis der Ehegatten zueinander zur Last fallen, in solchem Maße überschuldet ist, dass ein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird.
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http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Stretz-Die-Funktionalitaetshaftung-B...
287/79, NJW 1981, 1448, 1449; Urt. v. 29.11.1971 – VII ZR 101/70, NJW 1972, 447, 447; Krause-. Allenstein, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, § 634 Rn. 82; EMW/Fuchs, § 634 BGB Rn. 32; Früh,. BauR 1992, 160, 161; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/97f47cd6-5c27-4584-8cb4-b018f71367fa/128442-f...
17.09.2013 - verstoße gegen § 573c Abs. 4 BGB oder gegen § 575 Abs. 4 BGB. Dies ist jedoch abzulehnen, weil § 573c Abs. 4 BGB nur die Kündigungsfristen regelt und daher erst zur. Anwendung kommt, wenn ein Kündigungsrecht überhaupt besteht (BGH NJW 2004,
https://epub.uni-regensburg.de/27551/1/ubr13631_ocr.pdf
3. Zusammenfassung des Wertpapierrechts im BGB oder HGB. 1433. 4. Systematisierung der für Private relevanten wertpapierrechtlichen. Normen im B G B. 1434 ... 1448 n) Inhaberkarten und Inhabermarken. 1449. 2. Inhaberaktie. 1449. 3. Inhaberanteilsscheine.
https://www.parlament-berlin.de/ados/16/Haupt/vorgang/h16-1448.A-v.pdf
Email: wolfgang.penkert@senbwf.berlin.de. 1448 A. An den. Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – ..... Kaufgrundstück ist insoweit frei von Sachmängeln i.S. § 434 Abs. 1 BGB;
http://www.dr-ehrenkoenig.de/veroeffentlichungen/artikel/Formularvertrag_12_08_...
(Verweis auf BGH, 22.12.2003 – VIII ZR 81/03 – NJW 2004, 1448) und in einem. Formularvertrag (Verweis auf BGH, 30.06.2004 – VIII ZR 379/03 – NJW 2004, ... allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 1 AGBG (jetzt § 305 BGB) handeln würde. Der formularmä
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unter...
1448 Aufhebungsantrag des Verwalters. Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn das Gesamtgut infolge von Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten, die diesem im Verhältnis der Ehegatten zueinande
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93164.htm
Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn das Gesamtgut infolge von Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten, die diesem im Verhältnis der Ehegatten zueinander zur Last fallen, in solchem.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al51814-0.htm
26.11.2015 - Text § 1448 BGB a.F. in der Fassung vom 26.11.2015 (geändert durch Artikel 18 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010)
http://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1448/
1448 BGB - § 1448 Aufhebungsklage des Verwalters Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann auf Aufhebung der Gütergemeinschaft klagen, wenn das Gesamtgut infolge von Verbindlichkeiten des anderen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1448/
1448 Aufhebungsantrag des Verwalters [1]. Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn das Gesamtgut infolge von Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten, die diesem im Verhältnis der Ehegatten zuein