§ 1446 BGB, Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
Paragraph 1446 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Was der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, zum Gesamtgut schuldet, braucht er erst nach der Beendigung der Gütergemeinschaft zu leisten; was er aus dem Gesamtgut zu fordern hat, kann er erst nach der Beendigung der Gütergemeinschaft fordern.


(2) Was der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, zum Gesamtgut oder was er zum Vorbehaltsgut oder Sondergut des anderen Ehegatten schuldet, braucht er erst nach der Beendigung der Gütergemeinschaft zu leisten; er hat die Schuld jedoch schon vorher zu berichtigen, soweit sein Vorbehaltsgut und sein Sondergut hierzu ausreichen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Inhaltsverzeichnis - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/2a/7a/c7/9783896553133_inh.pdf
Rechtsfolgen der Wohnraummiete außerhalb des BGB . . . . . . . . . . . 52 .... Folgen bei Unwirksamkeit von Formularverträgen (§ 306 BGB) . . . 168. III. Auslegung von Mietverträgen ...... 1446 aa) Kündigung nach § 563 Abs. 4 BGB . . . . . . . . . . . .

Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1446.pdf
17. Wahlperiode. Drucksache 17/1446. 30.01.2014. Mitteilung – zur Kenntnisnahme –. Stärkere Kontrollmöglichkeiten bei den Zinssätzen für Dispositions- und. Überziehungskredite. Drucksachen 17/1230 und 17/1270 ...

BGH, Urt. vom 26. Februar 1965 - V ZR 227/62, BGHZ 43 ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/fam/fam21.pdf
1444 mit §§ 1445, 1446 BGB aF. Schließlich sprechen auch die Gesetzesmaterialien mehr für die Einzelals für die Gesamttheorie; denn der schriftliche Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages vom 12. April 1957 (zu Drucksache 3409/53 S. 6) bezeichnet

Urteil des AG Starnberg vom 16.12.2009 - 1 C 1446/09

http://rechtsanwalt-czap.de/fileadmin/user_upload/entscheidungen/Ur_AG_Starnber...
16.12.2009 - Beklagten der Klägerin binnen 14 Tagen eine Druckvorlage schicken, was auch geschehen sei. Auch die im Vertrag enthaltene. Verlängerungsklausel sei klar und eindeutig. Sie stelle keinen. Verstoß gegen 55 305 c Abs. 1, 307 BGB dar. Eine solch

Zitierregeln HA - Juristische Fakultät Heidelberg - Uni Heidelberg

http://www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/igr/rom/zitierregeln_hausarbeit.pdf
ohne Gesetzesangabe entstammen dem BGB“, muss der Normkörper nicht immer wieder neu zitiert werden. Das ist ... Schadensersatz beschäftigen und bei § 292 BGB der Titel auch endet. Will man die Reichweite einschränken, kann man auch so zitieren: - §§ 280-


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1446/
1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs. (1) Was der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, zum Gesamtgut schuldet, braucht er erst nach der Beendigung der Gütergemeinschaft zu leisten; was er aus dem Gesamtgut zu fordern hat, kann er erst nach der Beend

Anspruch eines Vormerkungsberechtigten auf Nutzungsherausgabe ...

https://www.zip-online.de/heft-33-2000/zip-2000-1446-anspruch-eines-vormerkungs...
Der Vormerkungsberechtigte kann von demjenigen, dessen Eigentumserwerb ihm gegenüber unwirksam ist (§ 883 Abs. 2 BGB), jedenfalls dann in entsprechender Anwendung des § 987 BGB Herausgabe der Nutzungen verlangen, wenn sie ihm nach § 292 BGB auch gegenübe

BGH NJW 1992, 1446: Auslegung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw92_1446.htm
12.03.1992 - sowie für die Zinsen übernehme ich hiermit unter Verzicht auf alle Einreden, insbesondere der Anfechtung, Aufrechnung und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) die selbstschuldnerische Bürgschaft. Der verbürgte Betrag ist auf Anforderung bzw. be

Sammlung Sächsisches BGB - Juris

https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=CU...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1446 SächsBGB, § 1445 SächsBGB, § 1444 SächsBGB, § 1443 SächsBGB, § 1442 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1441-1448 ...

AG Frankfurt/Main, Urt. v. 26.8.2004 – 33 C 1446/04-30

https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/O037.htm
Als unwirksam wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) wurde auch eine Kleinreparaturklausel beurteilt, die nach ihrer Formulierung so verstanden werden kann, dass der Mieter sich an den Kosten von Reparaturen immer mit einem be


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 2: Verwaltung des Gesamtguts durch den Mann oder die Frau › § 1446

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1446 BGB
    § 1446 Abs. 1 BGB oder § 1446 Abs. I BGB
    § 1446 Abs. 2 BGB oder § 1446 Abs. II BGB

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