§ 1444 BGB, Kosten der Ausstattung eines Kindes
Paragraph 1444 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Last, soweit sie das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht.


(2) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem nicht gemeinschaftlichen Kind eine Ausstattung aus dem Gesamtgut, so fällt sie im Verhältnis der Ehegatten zueinander dem Vater oder der Mutter zur Last; für den Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, gilt dies jedoch nur insoweit, als er zustimmt oder die Ausstattung nicht das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

BGH, Urt. vom 26. Februar 1965 - V ZR 227/62, BGHZ 43 ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/fam/fam21.pdf
weiter die gleichartige Auslegung, welche die dem § 1365 BGB als Vorbild dienende Bestimmung des frühe- ren § 1444 BGB (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 1372) im Anschluß an RGZ 94, 314 erfahren hat (vgl. Reinicke, BB 1960, 1003, wobei offen b

Urkundc:_1galle Nummer 1444 [2014 HV erhande lt zu Köln ... - Strabag

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25.08.2014 - Urkundc:_1galle Nummer 1444 [2014 H. V e r h a n d e lt zu Köln-Deutz, Siegburger Straße 241, am 25. August 2014. Vor mir,. Dr. jur. .... einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des ä 181 BGB, alle erforder- lichen Erklärungen abz

4- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger

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11.11.2010 - S. 6. Abnahmevollmacht im Kaufvertrag. • Bauträger: unwirksam, § 307 BGB. • Sachverständiger: nur für „technische Abnahme“; nicht vom Bauträger vorgegeben, OLG München, BauR. 2009, 1444 nur widerruflich, OLG Koblenz BauR 2003, 546. • Beirat:

Tobias Kappler Die Beendigung der Gütergemeinschaft ...

https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
S. 234. (3) Ausstattung an einen Abkömmling. (§§ 1444, 1464 BGB). S. 234. (a) Ausstattung bei Alleinverwaltung (§ 1444 BGB). S. 234. (aa) Ausstattung an gemeinschaftliche Kinder. (§ 1444 Abs. 1 BGB). S. 234. (bb) Ausstattung an nicht gemeinschaftliche Ki

Inhaltsübersicht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. Einleitung. 1. Buch 1. Allgemeiner Teil. 10. Abschnitt 1 Personen ... 1390. Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten - §§701-704. 1396. Titel 16 Gesellschaft - §§ 705-740. 1399. Titel 17 Gemeinschaft - §§741-758. 14


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1444/
1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes. (1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Las

Sammlung Sächsisches BGB - Juris

https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=CU...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1446 SächsBGB, § 1445 SächsBGB, § 1444 SächsBGB, § 1443 SächsBGB, § 1442 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1441-1448 ...

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1444 BGB
    § 1444 Abs. 1 BGB oder § 1444 Abs. I BGB
    § 1444 Abs. 2 BGB oder § 1444 Abs. II BGB

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