(1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Last, soweit sie das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht.
(2) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem nicht gemeinschaftlichen Kind eine Ausstattung aus dem Gesamtgut, so fällt sie im Verhältnis der Ehegatten zueinander dem Vater oder der Mutter zur Last; für den Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, gilt dies jedoch nur insoweit, als er zustimmt oder die Ausstattung nicht das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/fam/fam21.pdf
weiter die gleichartige Auslegung, welche die dem § 1365 BGB als Vorbild dienende Bestimmung des frühe- ren § 1444 BGB (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 1372) im Anschluß an RGZ 94, 314 erfahren hat (vgl. Reinicke, BB 1960, 1003, wobei offen b
http://www.strabag.de/databases/internet/_public/files.nsf/SearchView/FDE4B3C9A...
25.08.2014 - Urkundc:_1galle Nummer 1444 [2014 H. V e r h a n d e lt zu Köln-Deutz, Siegburger Straße 241, am 25. August 2014. Vor mir,. Dr. jur. .... einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des ä 181 BGB, alle erforder- lichen Erklärungen abz
http://www.pantaenius.eu/uploads/media/abnahme_des_gemeinschaftseigentums_vom_b...
11.11.2010 - S. 6. Abnahmevollmacht im Kaufvertrag. • Bauträger: unwirksam, § 307 BGB. • Sachverständiger: nur für „technische Abnahme“; nicht vom Bauträger vorgegeben, OLG München, BauR. 2009, 1444 nur widerruflich, OLG Koblenz BauR 2003, 546. • Beirat:
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
S. 234. (3) Ausstattung an einen Abkömmling. (§§ 1444, 1464 BGB). S. 234. (a) Ausstattung bei Alleinverwaltung (§ 1444 BGB). S. 234. (aa) Ausstattung an gemeinschaftliche Kinder. (§ 1444 Abs. 1 BGB). S. 234. (bb) Ausstattung an nicht gemeinschaftliche Ki
https://d-nb.info/999191217/04
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. Einleitung. 1. Buch 1. Allgemeiner Teil. 10. Abschnitt 1 Personen ... 1390. Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten - §§701-704. 1396. Titel 16 Gesellschaft - §§ 705-740. 1399. Titel 17 Gemeinschaft - §§741-758. 14
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1444/
1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes. (1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Las
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=CU...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1446 SächsBGB, § 1445 SächsBGB, § 1444 SächsBGB, § 1443 SächsBGB, § 1442 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1441-1448 ...
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/11/rk...
29.11.2005 - Die Verfassungsbeschwerde richtet sich mittelbar gegen § 1748 Abs. 4 BGB, soweit danach die Einwilligung eines zu keinem Zeitpunkt sorgeberechtigt gewesenen Vaters des nichtehelich geborenen Kindes unter leichteren Voraussetzungen ersetzt we
https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/C392.htm
AG Frankfurt/Main, Urt. v. 7.10.1988 – 33 C 1444/87-76, PE 1991, 196. Leitsatz Da der Grundwärmebedarf einer leerstehenden Wohnung in nicht unerheblichem Umfang durch die bewohnten und beheizten Wohnungen gedeckt wird, entspricht es keinem billigen Ermes
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Ziel ist die Anpassung des Vertrages an die zum Zeitpunkt der Entscheidung ggü dem des Vertragsschlusses veränderten Umstände über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH FamRZ 04, 601; 05, 185; 1444; FamRZ 08, 582 bei Erkrankung eines Eh