(1) Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen, der das Erwerbsgeschäft betreibt.
(2) Weiß der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, dass der andere Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt, und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt, so steht dies einer Einwilligung gleich.
(3) Dritten gegenüber ist ein Einspruch und der Widerruf der Einwilligung nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam.
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https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Informationen_zum_Gueterrechtsregist...
Nr. 1 und 4 BGB). Zugewinnausgleich durch Ehevertrag (§ 1408 BGB) bei Gütergemeinschaft der Einspruch eines Ehegatten gegen den selbständigen. Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch den anderen Ehegatten, Widerruf der. Einwilligung, Rücknahme des Widerrufs
https://www.svlfg.de/60-service/serv01_formulare/serv0103_leist/serv010302_ak/0...
die Verwaltung des Gesamtguts (§§1421, 1422 des Bürgerlichen Gesetzbu- ches –BGB-) auf den übernehmenden Ehegatten übertragen und sichergestellt wird, dass der das. Gesamtgut nichtverwaltende Ehegatte das Unternehmen auch nicht aufgrund einer Einwilligun
https://www.wmrecht.de/pdf/wub_inhalt/wub_2001_12.pdf
2001 – IX ZR 411/00; WuB IV A. § 361a BGB 1.01/Querverweisung. (WM 2001, 1683). Hefermehl 1311. Aufrechnungsbefugnis des Schuldners trotz Kenntnis von Vorauszession. OLG Köln 3. 11. 2000 – 19 U 89/00; WuB IV A. § 406 BGB 1.01 (WM 2001, 1431). E. Wagner 1
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
S. 56. (cc) Abdingbarkeit. S. 57. (c) Selbständiges Erwerbsgeschäft (§ 1431 BGB). S. 57. (aa) Selbständiges Betreiben eines Erwerbsgeschäfts. S. 57. (bb) Einwilligung des Gesamtguts Verwalters. S. 60. (cc) Anspruch auf Einwilligung. S. 63. (dd) Rechtsfol
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Grigoleit-BGB-Allgemeiner-Teil-97834...
dem gesetzlichen Minderjährigenschutz nicht vereinbar ist. 27 BGH NJW 2010, 3643, 3644. 28 Vgl. Wolf/Neuner, AT, § 49 Rn. 117 ff.; näher auch Systematische Darstellung Stellvertretung, Rn. 500; s. a.. Rn. 577. 29 So auch BGH NJW 2005, 1430, 1431 (zu § 17
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1431/
1431 Selbständiges Erwerbsgeschäft. (1) 1Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten ni
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr42_10.htm
Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen die AGB-Kontrolle der Laufzeit eines Fitnessstudiovertrags und die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB. Der Senat qualifiziert den Vertrag als reinen Mietvertrag. Da § 309 Nr. 9 lit. a B
http://www.dnotv.de/thema/bgb-%C2%A7-1431-abs-3/
... 1192BGB § 123BGB § 125BGB § 126BGB § 126aBGB § 126bBGB § 127aBGB § 128BGB § 129BGB § 1315BGB § 1318BGB § 133BGB § 134BGB § 1355BGB § 1357 Abs. 1 S. 1BGB § 1365BGB § 1371BGB § 1374BGB § 138BGB § 1380BGB § 14BGB § 1410BGB § 1411BGB § 1412BGB § 1418 Abs
http://lorenz.userweb.mwn.de/podcast_schuldr.htm
Subtitle: Wiederholung und Vertiefung zum Schuldrecht; Speaker: Professor Dr. Stephan Lorenz; Location: Ludwig-Maximilians-Universität München; Date: 19.06.2013; Description: Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht: Die Privilegierung nach § 346 III Nr. 3 B
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/iii-der-gueterstand-...
Nach § 1431 BGB kann der andere Ehegatte im Rahmen eines mit Einwilligung des Verwalters betriebenen Erwerbsgeschäfts selbständig handeln. Letztlich steht dem nichtverwaltenden Ehegatten nach § 1432 BGB das Recht zu, eine zu seinen Gunsten angefallene Er