§ 1431 BGB, Selbständiges Erwerbsgeschäft
Paragraph 1431 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen, der das Erwerbsgeschäft betreibt.


(2) Weiß der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, dass der andere Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt, und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt, so steht dies einer Einwilligung gleich.


(3) Dritten gegenüber ist ein Einspruch und der Widerruf der Einwilligung nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Informationen zum Güterrechtsregister - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Informationen_zum_Gueterrechtsregist...
Nr. 1 und 4 BGB). Zugewinnausgleich durch Ehevertrag (§ 1408 BGB) bei Gütergemeinschaft der Einspruch eines Ehegatten gegen den selbständigen. Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch den anderen Ehegatten, Widerruf der. Einwilligung, Rücknahme des Widerrufs

Anlage G - SVLFG

https://www.svlfg.de/60-service/serv01_formulare/serv0103_leist/serv010302_ak/0...
die Verwaltung des Gesamtguts (§§1421, 1422 des Bürgerlichen Gesetzbu- ches –BGB-) auf den übernehmenden Ehegatten übertragen und sichergestellt wird, dass der das. Gesamtgut nichtverwaltende Ehegatte das Unternehmen auch nicht aufgrund einer Einwilligun

WuB 12 TITEL.pmd - WM Wirtschafts- und Bankrecht

https://www.wmrecht.de/pdf/wub_inhalt/wub_2001_12.pdf
2001 – IX ZR 411/00; WuB IV A. § 361a BGB 1.01/Querverweisung. (WM 2001, 1683). Hefermehl 1311. Aufrechnungsbefugnis des Schuldners trotz Kenntnis von Vorauszession. OLG Köln 3. 11. 2000 – 19 U 89/00; WuB IV A. § 406 BGB 1.01 (WM 2001, 1431). E. Wagner 1

Tobias Kappler Die Beendigung der Gütergemeinschaft ...

https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
S. 56. (cc) Abdingbarkeit. S. 57. (c) Selbständiges Erwerbsgeschäft (§ 1431 BGB). S. 57. (aa) Selbständiges Betreiben eines Erwerbsgeschäfts. S. 57. (bb) Einwilligung des Gesamtguts Verwalters. S. 60. (cc) Anspruch auf Einwilligung. S. 63. (dd) Rechtsfol

BGB Allgemeiner Teil - Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Grigoleit-BGB-Allgemeiner-Teil-97834...
dem gesetzlichen Minderjährigenschutz nicht vereinbar ist. 27 BGH NJW 2010, 3643, 3644. 28 Vgl. Wolf/Neuner, AT, § 49 Rn. 117 ff.; näher auch Systematische Darstellung Stellvertretung, Rn. 500; s. a.. Rn. 577. 29 So auch BGH NJW 2005, 1430, 1431 (zu § 17


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1431 Selbständiges Erwerbsgeschäft - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1431/
1431 Selbständiges Erwerbsgeschäft. (1) 1Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten ni

XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr42_10.htm
Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen die AGB-Kontrolle der Laufzeit eines Fitnessstudiovertrags und die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB. Der Senat qualifiziert den Vertrag als reinen Mietvertrag. Da § 309 Nr. 9 lit. a B

BGB § 1431 Abs. 3 – Deutscher Notarverein

http://www.dnotv.de/thema/bgb-%C2%A7-1431-abs-3/
... 1192BGB § 123BGB § 125BGB § 126BGB § 126aBGB § 126bBGB § 127aBGB § 128BGB § 129BGB § 1315BGB § 1318BGB § 133BGB § 134BGB § 1355BGB § 1357 Abs. 1 S. 1BGB § 1365BGB § 1371BGB § 1374BGB § 138BGB § 1380BGB § 14BGB § 1410BGB § 1411BGB § 1412BGB § 1418 Abs

Prof. Dr. Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/podcast_schuldr.htm
Subtitle: Wiederholung und Vertiefung zum Schuldrecht; Speaker: Professor Dr. Stephan Lorenz; Location: Ludwig-Maximilians-Universität München; Date: 19.06.2013; Description: Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht: Die Privilegierung nach § 346 III Nr. 3 B

III Der Güterstand der Gütergemeinschaft / 4.2 Alleinige Verwaltung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/iii-der-gueterstand-...
Nach § 1431 BGB kann der andere Ehegatte im Rahmen eines mit Einwilligung des Verwalters betriebenen Erwerbsgeschäfts selbständig handeln. Letztlich steht dem nichtverwaltenden Ehegatten nach § 1432 BGB das Recht zu, eine zu seinen Gunsten angefallene Er


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 2: Verwaltung des Gesamtguts durch den Mann oder die Frau › § 1431

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1431 BGB
    § 1431 Abs. 1 BGB oder § 1431 Abs. I BGB
    § 1431 Abs. 2 BGB oder § 1431 Abs. II BGB
    § 1431 Abs. 3 BGB oder § 1431 Abs. III BGB

  • Werbung