Ist der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, durch Krankheit oder durch Abwesenheit verhindert, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; er kann hierbei im eigenen Namen oder im Namen des verwaltenden Ehegatten handeln. Das Gleiche gilt für die Führung eines Rechtsstreits, der sich auf das Gesamtgut bezieht.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/e3e13c03-75e4-484c-bde1-beb9c6685cca/1429.pdf
14.06.2004 - ho gut 0197 r3/1429.DOC. DNotI .... So ist etwa zur Erteilung eines Fremdrechtserbscheins gem. § 2369 BGB das Nachlaßgericht am inländischen Wohnsitz des Erblassers zur Zeit des Erbfalls auch dann ... Gesamtstatuts durch Einzelstatut) hat si
https://www.kapellmann.de/fileadmin/user_upload/downloads/___650b_Rdn._62-65.pdf
a) Bindung des Unternehmers an § 650c Abs. 1 und 2 BGB ... 650b Abs . 1 S . 2 BGB vorzulegende Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung ... Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dahin auszulegen, dass der. 65 So offenbar auch Kimpel, NZBau 2016, 73
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/127/1712731.pdf
13.03.2013 - des durch Lebenspartner sollen danach die Bestimmungen des Bürgerlichen Ge- setzbuchs (BGB) über die Annahme eines Kindes durch Ehegatten entsprechend ... ratungen des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1429 ver- langt. Die Voraussetzungen für
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-29-06-2011.pdf
29.06.2011 - Erblasser (in der Praxis häufig) das Selbstkontrahieren gestattet hat, RGZ 61, 139. Die Befreiung gilt nicht, wenn das. Insichgeschäft einer ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des § 2216 Abs. 1 BGB widerspricht (BGH NJW 1959, 1429). - Gutgl
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93145.htm
Ist der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, durch Krankheit oder durch Abwesenheit verhindert, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wenn mit dem Aufschub.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1429/
1429 Notverwaltungsrecht. 1Ist der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, durch Krankheit oder durch Abwesenheit verhindert, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wen
https://www.juris.de/jportal/prev/KORE034428051
Datum: 26.06.1968. Beschreibung: BGH 4. Zivilsenat | IV ZR 601/68. Urteil | Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch | § 683 BGB, § 812 BGB, § 1360b BGB, § 1371 BGB vom 18. Juni 1957, § 1429 BGB vom 18. Juni 1957, ... Ansichten: Kurztext, Langtext. Quelle:
http://www.longinestiming.com/#!/equestrian/2017/1429/html/en/longinestiming/in...
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https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Hamm_2-Sa-1429-08_Urteil_11.03.2...
Diese Bergbau-Spezialgesellschaft, die exakt die gleichen Tätigkeiten verrichte, die früher auch die Insolvenzschuldnerin ausgeübt habe, habe ihren Betrieb mit Wirkung zum 01.10.2007 aufgenommen, so dass die Kündigung gegen § 613 a Abs. 4 BGB verstoße. D