(1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend.
(2) Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen. Hat er gewusst, dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt, so kann er nur widerrufen, wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat, der andere Ehegatte habe eingewilligt; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war, dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte.
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... Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (4) Bei der (vorzeitigen) Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie Insolvenz einer Partei hat der Datentre
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650b BGB. W. Langen. 171 ist, so ist der Ablauf der 30-tägigen Einigungsfrist jedenfalls bis zur Erfüllung der Be- stellerobliegenheit gehemmt mit der Folge, dass kein Anordnungsrecht ... Das Anordnungsrecht des Bestellers entsteht gemäß § 650b Abs . 2 S
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(1. ZS, Urteil v. 06.12.1996 - 1 U 91/96) FamRZ 1997, 1427 ... angeblichen Schadensersatzanspruch der Mutter des Bekl. nach den §§ 1908i I, 1833 I S. 1 BGB begründet, besteht jedenfalls ... jedenfalls unter Heranziehung der für die Verantwortlichkeit des
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Privatrecht und Zivilprozessrecht sowie die Vernetzung mit der. Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen einer fächerübergreifenden Analyse des. Softwareentwicklungsvertrags. Publikationen (Auswahl):. • Kaufrechtsrichtlinie und BGB, ZIP 2000, S.
http://www.st-sozien.de/fileadmin/user_upload/veroeffentlichungen/Lorenz/ZRP_20...
So braucht der Genehmigende nur die Genehmigung zu erteilen. Der andere Teil kann bis zur Genehmigung das Rechtsgeschäft gem. §§ 109, 178,. 1366 II, 1427 II, 1453 II, 1830 BGB widerrufen. Daraus wird z. T. der allgemeine. Rechtsgedanke hergeleitet, dass
http://www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/download/36142
Erstverkäufers im Sinne von § 826 BGB nicht ohne weiteres unterstellt werden; es ist vielmehr im Einzelfall ... vorgehend: 7 O 1427/04 Landgericht Braunschweig. Tenor ... BGB gedeckt. Der Kläger meint, er sei im Wege der Naturalrestitution so zu stellen,
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unter...
1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung. (1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechen
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93143.htm
(1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend. (2) Einen Vertrag kann.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/1427
1427:Rechtsfolgen fehlender Einwilligung. (1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1427/
20.07.2017 - 1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung. (1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 136
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-gueterstaende-5-re...
Rz. 1179 Bezüglich der Rechtsfolgen bei fehlender Einwilligung verweist § 1427 Abs. 1 BGB auf §§ 1366 Abs. 1, 3, 4 und 1367 BGB. Damit gilt entsprechend § 1366 Abs. 1 BGB, dass Verträge, die ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten abges