Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten verpflichten. Dasselbe gilt, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk zum Gesamtgut gehört.
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https://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/mt/2009ws/SachenR_7.pdf
über einzelne Sachenrechte (7.1.2010). I. Standort und Bedeutung des Sachenrechts. 1. Standort im Gesetz. • drittes Buch des BGB (§§ 854-1296 BGB). • daneben: AT (§§ 90-103 BGB), Abtretungsrecht (§§ 398 ff. BGB), Familienrecht. (§§ 1362, 1416, 1424 BGB),
https://www.jura.uni-frankfurt.de/52017892/GliederungKindR2014-15.pdf
Mutterschaft, § 1591 BGB; Eizellspende und Leihmutterschaft. ... 21. 10. Vaterschaft, §§ 1592 ff. BGB: Überblick zu Vaterschaftsanerkennung und. -feststellung; Vaterschaftsanfechtung, §§ 1600 ff. BGB. BGH NJW-RR 2013, 705 (Scheidungsakzessorischer ... BG
http://tree-value.net/wp-content/uploads/2017/12/BGH-Rechtssprechung-in-der-BRD...
Scheinbestandteil (§ 95 Abs. 1 Satz 1 BGB) und nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und daher auch möglicher Gegenstand eigener Rechte (s. dazu BGH, Urteil vom 27. Ja-nuar 2006. aaO S. 1424 Rn. 9; OLG Hamm aaO S. 1439; OLG München aaO;. Scheinb
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-29-06-2011.pdf
29.06.2011 - 24. ▻ Das Verfügungsrecht ist nicht durch Beschränkungen limitiert, denen nur der Erbe unterliegt (Beispiel: Zustimmung des Ehegatten kraft Güterrechts, §§ 1365,. 1423, 1424 BGB). - Zu unentgeltlichen Verfügungen über Nachlassgegenstände ist
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/120813_Berliner_Kommentar_Leseprobe6...
2. Fortsetzung des Pachtverhältnisses. § 594 S. 2 bis 4 BGB eröffnet beiden Vertragsparteien die Möglichkeit, ... Die Regelungen des § 594 Satz 2 bis 4 BGB sind nur anwendbar, wenn ein mindestens 3-jähriges ... eine Ausschlussfrist1424 und ist dahingehen
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/1424
Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten verpflichten. Dasselbe gi
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93140.htm
Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1424/
20.07.2017 - 1424 Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke. 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer ...
https://www.brennecke-partner.de/1424-BGB-Verfuegung-ueber-Grundstuecke-Schiffe...
Der Ehegatte der das Gesamtgut verwaltet kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er k.
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten verpflichten. 2Dasselbe gilt, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk zum Gesamtgut gehört. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestit