Die Ehegatten sollen in dem Ehevertrag, durch den sie die Gütergemeinschaft vereinbaren, bestimmen, ob das Gesamtgut von dem Mann oder der Frau oder von ihnen gemeinschaftlich verwaltet wird. Enthält der Ehevertrag keine Bestimmung hierüber, so verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich.
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http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen ..... a) Allgemeine Vorschriften (§§ 1415 - 1421). b) Verwaltung des Gesamtgutes durch den Mann oder die
https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-internationales-wir...
Der sogenannte „Verzicht” auf eine Bedingung im Sinne von § 158 BGB, in: Münsterische. Juristische Vorträge ... 1030 – 1089 BGB (Nießbrauch) in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., Mün- chen 2017 .... verfahren, Zwangsvollstreckung und freiwillige Ger
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/120813_Berliner_Kommentar_Leseprobe6...
145 ff. BGB gebunden,1419 wenn hinreichend bestimmt durch den Ver- weis auf die Ablehnungsfrist die Verlängerung beantragt wird und sobald sie dem Erklärungsempfänger zugegangen ist.1420 Nach Ablauf der 3-Mo- natsfrist, wenn keine Ablehnung erfolgt, verl
https://www.svlfg.de/60-service/serv01_formulare/serv0103_leist/serv010302_ak/0...
die Verwaltung des Gesamtguts (§§1421, 1422 des Bürgerlichen Gesetzbu- ches –BGB-) auf den übernehmenden Ehegatten übertragen und sichergestellt wird, dass der das. Gesamtgut nichtverwaltende Ehegatte das Unternehmen auch nicht aufgrund einer Einwilligun
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/633dcbca-7358-482e-843c-e6ef52687442/11368.pdf
20.04.2004 - BauGB sowie Haus- und Grundstücksanschlüsse (vgl. Grziwotz, NotBZ 2001,. 383; Hertel, in: Amann/Brambring/Hertel, Vertragspraxis nach neuem Schuldrecht,. 2. Aufl. 2003, S. 139, 141; Wilhelms, NJW 2003, 1420, 1421; Faust, in: Bamber- ger/Roth
http://www.rudelzhausen.org/export/download.php?id=4479
10. 1426/8. 1426/10. 1426/9. 1426/11. 1426/3. 1426/5. 1426. 1421/8. 1426/4. 1434. 1421/29. 1. 1. 1346/5. 1346/6. 21a. 7. 1. 21. 19. 1102/2. Lindenstraße (Kreisstraße FS 42). 1102. 445. 435. 440. 445. 432,5. 442,5 .... Für diese Ausgleichsfläche ist eine
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93137.htm
Die Ehegatten sollen in dem Ehevertrag, durch den sie die Gütergemeinschaft vereinbaren, bestimmen, ob das Gesamtgut von dem Mann oder der Frau oder von ihnen gemeinschaftlich verwaltet wird. Enthält der Ehevertrag keine Bestimmung.
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Die Ehegatten sollen in dem Ehevertrag, durch den sie die Gütergemeinschaft vereinbaren, bestimmen, ob das Gesamtgut von dem Mann oder der Frau oder von ihnen gemeinschaftlich verwaltet wird. Enthält der Ehevertrag keine Bestimmung hierüber, so verwalten
https://www.brennecke-partner.de/1421-BGB-Verwaltung-des-Gesamtguts_62053
1421 BGB Verwaltung des Gesamtguts. Die Ehegatten sollen in dem Ehevertrag, durch den sie die Gütergemeinschaft vereinbaren, bestimmen, ob das Gesamtgut von dem Mann oder der Frau oder von ihnen gemeinschaftlich verwaltet wird. Enthält der Ehevertrag kei
https://gesetze-in-app.de/BGB/1421
BGH, vom 3.5.1985, Az. IVa ZR 257/83 Auch der Bundesgerichtshof hat dementsprechend ohne weiteres angenommen, daß die Rechenschaftspflicht des Ehemannes gemäß § 1421 BGB a.F. auf dessen Erben übergeht (BGH Urteil vom 8.11. 1951 - IV ZR 55/51 - LM BGB § 1
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.ps...
Entscheidungsdatum: 07.03.2013. Aktenzeichen: 1 Ca 1421/12. ECLI: ECLI:DE:ARBGHAL:2013:0307.1CA1421.12.0A ... 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem … zum 01.06.2011 im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB auf den Beklagten übergegan