(1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.
(2) Gegen eine Forderung, die zum Gesamtgut gehört, kann der Schuldner nur mit einer Forderung aufrechnen, deren Berichtigung er aus dem Gesamtgut verlangen kann.
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http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/WS_2012-13_FamR_Kesseler_f6.pdf
29.11.2012 - Die Güterstände des BGB (I). Zugewinngemeinschaft ... 1408, 1415 BGB. • Im Grundsatz Verschmelzung beider Vermögen nach § 1416 Abs. 1 zu einem gesamthänderisch gebundenen Gesamtgut. • Entstehung des Gesamtgutes im ... über Beteiligung möglic
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(zigojh2kd0ywv42yd2mvvgqh))/Content/Pdf/Y-30...
14.03.2016 - Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden Ehegatten und kein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) für ein zum. Gesamtgut von Ehegatten gehörendes Grundstück. Normenketten: BGB § 1113, § 1184, § 1190, § 1416, §
https://www.soldan.de/media/pdf/31/30/c5/9783406712401_LP.pdf
BGB, Gütergemeinschaft nach §§ 1416,. 1419 BGB, Erbengemeinschaft nach §§ 2032 f. BGB) an den Gegen- ständen zusteht, die zum Gesamthandsvermögen gehören. Dieses. Vermögen unterliegt einer engeren Bindung als die Miteigentumsantei- le einer Bruchteilsgem
https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/23/maunz.pdf
Gütergemeinschaft: § 1419 Abs.1 BGB; bzgl. der Erbengemeinschaft: § 2033 Abs.1 BGB. 9 Palandt-Sprau, § 741 Rdn.1; Soergel-Hadding, Vor § 741 Rdn.4; Staudinger-Langein, § 741 Rdn.68. 10 Eine Einmann-Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann es nach derzeitige
http://www.uni-giessen.de/~g11100/FamRTeil6.pdf
Dingliche Zuordnung des Ehegattenvermögens -. Übersicht. Vermögensmassen in der Gütergemeinschaft. Gesamtgut. Sondergut. Vorbehaltsgut. Gesamthands- vermögen (§. 1419 BGB) kraft. Gesetzes (§. 1416 II BGB). Rechtsgeschäftlich nicht übertragbares. Vermögen
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93135.htm
(1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen. (2) Gegen eine Forderung, die zum Gesamtgut gehört,
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1419/
1419 Gesamthandsgemeinschaft. (1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen. (2) Gegen eine Forderung, die zum Gesamtgut ge
http://bustler.de/link.aspx?lnk=11816
BGB: § 1419 BGB§ 1419 Gesamthandsgemeinschaft (1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht berechtigt, Tei.
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... zum Gesamtgut gehört, kann der Schuldner nur mit einer Forderung aufrechnen, deren Berichtigung er aus dem Gesamtgut verlangen kann. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderungsnachweis Top. Zitieren: BGB § 14
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Fälle höherer Gewalt sind bspw Stillstand der Rechtspflege, wie er bspw bei Einstellung gerichtlicher Tätigkeit durch Krieg, Überschwemmungen uä eintritt, verzögerte oder falsche Sachbehandlung durch Gerichte oder Ämter (BGH NJW 95, 1419, 1420 [BGH 15.12