Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über das Gesamtgut im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
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https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-gschulze/Materialien/Fallbes...
05.01.2017 - BGH v. 19.6.1990 NJW-RR 1990, 1423. A. Ansprüche F gegen M. I. Anspruch aus 838 BGB. • (-), da keine Übernahme der Gebäudeunterhaltspflicht. • diese liegt grds. beim Eigentümer 535 I 2 BGB. B. Ansprüche F gegen E. I. Anspruch aus 280 I, 241
http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/huegel_grundbuchordnung_leseprobe_...
137 BGB möglich. Weil diese Beschränkungen aber erst mit Eintragung im Grundbuch entstehen, ist in diesem Bereich ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen. Gesetzlich ange- ordnete Fälle von Verfügungsbeschränkungen sind insbesondere diejenigen des ehelich
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
aa) Beschränkungen der §§ 1423 bis 1425 BGB. S. 21 bb) Geschäfte über das Gesamtgut im Ganzen (§ 1423 BGB). S. 22. (1) Gegenständlicher Bereich. S. 23. (2) Abdingbarkeit. S. 24 cc) Geschäfte über Grundstücke, Schiffe und. Schiffsbauwerke (§ 1424 BGB). S.
https://www.ls-tc.de/document/14172
11.12.2013 - Endgültige Bedingungen Nr. 1423 vom 11 .... wird von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt und wird in der ... 315 BGB) schätzen. e) Der jeweilige „Referenzpreis“ einer Serie von Zertifikaten ist der in Absatz 5 i) genan
https://www.uni-goettingen.de/de/amtliche+mitteilungen+ii+ausgabe+28+%2830.11.2...
30.11.2012 - M.Forst.1423: Struktur- und Funktionsmodelle auf ökophysiologischer Basis (6 C,. 4 SWS). .... werden: B.RW.0113: Grundkurs BGB II (7 C, 4 SWS). ...... Haftung im Arbeitsverhältnis. Zugangsvoraussetzungen: Grundkurs BGB II o. Einführung in da
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/iii-der-gueterstand-...
Die Verwaltungsbefugnisse des Alleinverwalters werden eingeschränkt durch §§ 1423, 1424 und 1425 BGB. So kann sich der Verwalter bei Verfügungen über das Gesamtgut im Ganzen nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über das Gesamtgut zu v
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93139.htm
Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über das Gesamtgut im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1423/
1423 Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen. 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über das Gesamtgut im Ganzen zu verfügen. 2Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpf
http://www.cncsac.com/web/1423+bgb/
1423 BGB a.F. - dejure.org: Auf § 1423 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB a.F.) Familienrecht Bürgerliche Ehe Eheliches Güterrecht II. Vertragsmäßiges Güterrecht 3. Gütergemeinschaft b) Verwaltung des Gesamtgutes durch
https://www.brennecke-partner.de/1423-BGB-Verfuegung-ueber-das-Gesamtgut-im-Gan...
Der Ehegatte der das Gesamtgut verwaltet kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten über das Gesamtgut im Ganzen zu verfügen. H.