§ 1430 BGB, Ersetzung der Zustimmung des Verwalters
Paragraph 1430 Bürgerliches Gesetzbuch

Verweigert der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne ausreichenden Grund die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das der andere Ehegatte zur ordnungsmäßigen Besorgung seiner persönlichen Angelegenheiten vornehmen muss, aber ohne diese Zustimmung nicht mit Wirkung für das Gesamtgut vornehmen kann, so kann das Familiengericht die Zustimmung auf Antrag ersetzen.


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Präsentationen zum Paragraphen

266 Abs. 2 FamFG - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Ansprüche aus dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht; Nicht § 269 Abs. 1 Nr. 11 FamFG (reine FG-Verfahren). Ansprüche nach § 6 LPartG i.V.m. § 1365 Abs. 2, § 1369 Abs. 2, §§ 1382 und 1383 BGB; Nicht Ansprüche nach § 7 LPartG i.V.m. §§ 1426, § 1430, 145


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107 BGB

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstal...
rechtlich vorteilhaft und damit zustimmungsfrei. Für einen minderjährigen Schenker ist das Schenkungsversprechen dagegen rechtlich nachteilig und demnach zustimmungsbe- dürftig. (Laut BGH NJW 2005, 1430 gilt dies allerdings nicht bei einem Schenkungsvers

Fall 18: „Unerkannt geisteskrank“ - Saldotheorie

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ws/ag-bgbsrbt/faelle...
schäftsfähigkeit spricht gegen eine bewusste Handlung, weswegen eine Leistung ausschie- de und eine Nichtleistungskondiktion vorläge (vgl. zur Problematik Fikentscher / Heinemann,. SR, § 103 I 1 (Rdn. 1430)). III. Ohne Rechtsgrund. Wegen der Nichtigkeit

BGB Allgemeiner Teil - Leseprobe - Beck Shop

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dem gesetzlichen Minderjährigenschutz nicht vereinbar ist. 27 BGH NJW 2010, 3643, 3644. 28 Vgl. Wolf/Neuner, AT, § 49 Rn. 117 ff.; näher auch Systematische Darstellung Stellvertretung, Rn. 500; s. a.. Rn. 577. 29 So auch BGH NJW 2005, 1430, 1431 (zu § 17

Schenkung an Minderjährige - Dr. Mickel + Partner

http://www.drmickel.de/pdf/Schenkung_an_Minderjaehrige.pdf
chen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Dies bedeutet nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.02.2005. (abgedruckt z.B. NJW 2005, 1430) folgendes: Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB ist

650b BGB - Kapellmann

https://www.kapellmann.de/fileadmin/user_upload/downloads/___650b_Rdn._81-86_.p...
650b BGB. W. Langen. 171 ist, so ist der Ablauf der 30-tägigen Einigungsfrist jedenfalls bis zur Erfüllung der Be- stellerobliegenheit gehemmt mit der Folge, dass kein Anordnungsrecht ... Das Anordnungsrecht des Bestellers entsteht gemäß § 650b Abs . 2 S


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§ 1430 BGB Ersetzung der Zustimmung des Verwalters Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93146.htm
Verweigert der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne ausreichenden Grund die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das der andere Ehegatte zur ordnungsmäßigen Besorgung seiner persönlichen Angelegenheiten vornehmen muss, aber ohne.

OLG München, Endurteil v. 20.12.2016 – 9 U 1430/16 Bau ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-125733?hl...
4 Der Auftraggeber muss sich im Verhältnis zum Auftragnehmer ein Planungsverschulden des von ihm mit der Planung beauftragten Architekten gemäß § 254 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 278 Abs. 1 BGB als Mitverschulden zurechnen lassen (ebenso BGH BeckRS 2014, 20548

BGH NJW 2005, 1430

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vzb44_04.htm
Grundstückserwerb durch Minderjährige, Begriff des "rechtlich lediglich vorteilhaften" Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB bei vermietetem Grundstück, Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und dinglichen Rechtsg

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB Keine Haftu ... / 3 ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Der nicht verwaltende Ehegatte hat dagegen im Fall der Verhinderung des Verwalters ein "Notverwaltungsrecht" (§ 1429). Dieses ermächtigt ihn iSe gesetzlichen Stellvertretung auf das Gesamtgut bezogene Rechtsgeschäfte vorzunehmen, wenn mit deren Aufschub

Sammlung Sächsisches BGB - Juris

https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeig...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1430 SächsBGB, § 1431 SächsBGB, § 1429 SächsBGB, § 1434 SächsBGB, § 1435 SächsBGB, § 1432 SächsBGB, § 1433 SächsBGB, § 1428 SächsBGB. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1428-1435, M.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 2: Verwaltung des Gesamtguts durch den Mann oder die Frau › § 1430

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1430 BGB
    § 1430 Abs. 1 BGB oder § 1430 Abs. I BGB

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