(1) Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von der Ablehnung eines Vertragsantrags oder einer Schenkung.
(2) Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann ein Inventar über eine ihm angefallene Erbschaft ohne Zustimmung des anderen Ehegatten errichten.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3d70ffcc-6f0a-46de-a859-7bca4b62eb86/sozialre...
16.08.2000 - nungsbenutzung nach § 1093 BGB auf Grundlage des § 242 BGB in einen Vergütungs- anspruch der durch Vermietung erzielbaren Erträge zuläßt (OLG Köln FamRZ 1995,. 1408, 1409; FamRZ 1991, 1432; OLG Celle, OLG-Report 21/98, S. 318 f.; OLG Düs- se
https://epub.uni-regensburg.de/27551/1/ubr13631_ocr.pdf
Grundsatzfrage: Soll das Wertpapierrecht im BGB ergänzt und neu geordnet werden? 1431. 1. Befund: Umfang der wertpapierrechtlichen Regeln im BGB. 1431. 2. Bedürfnis für eine Neuordnung des Wertpapierrechts. 1432. 3. Zusammenfassung des Wertpapierrechts i
https://www.suffolkonboard.com/content/download/5012/18182/file/903.pdf
Newmarket, Oakfield Surgery (opp). Newmarket, The Guineas Bus Station (Bay 2). BGB. Th. 12. 0845. 0856. 0859. 0902. 0905. 0913. 0917. 0919. BGB. Tu. 12. 0940 ... 1432. 1436. 1444. 1447. 1450. 1453. 1504. NOTES. F. Operates on Fridays. M Operates on Monda
https://www.justiz.nrw.de/Karriere/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorber...
KV-Nr. 1432. Die Aufgabe besteht (ohne Deckblatt) aus 10 Blatt und ist vollständig durchnummeriert. Der Aufgabentext ist zu Beginn auf Vollständigkeit zu überprüfen. | Der Name ist in das ..... a) B dürften gegen K keinen Anspruch auf Rückzahlung einer M
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_bergmann/55301/55301_2015ws_fall6...
Fundstellen (Auswahl): MDR 2015, 1432;. GRUR 2016 ... 950 BGB : Verarbeitung. Absatz 1. Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unte...
1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung. (1) Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen o
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93148.htm
(1) Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/1432
(1) Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderl
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1432/
1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung. (1) 1Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-gueterstaende-4-an...
Rz. 1197 Nach § 1432 BGB kann der nichtverwaltungsberechtigte Ehegatte bestimmte Rechtsgeschäfte, die höchstpersönlicher Natur sind, selbst vornehmen. Ist ihm beispielsweise eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Er