§ 142 BGB, Wirkung der Anfechtung
Paragraph 142 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.


(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.


Benachbarte Paragraphen


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Anfechtung von Willenserklärungen nach §§ 119 ff BGB

http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/Irrtum.pps
Anfechtung von Willenserklärungen nach §§ 119 ff BGB. Ziel: ▻Vernichtung einer Willenserklärung bzw. eines Rechtsgeschäfts ▻Wirknorm: § 142 I BGB. § 142 I BGB: Tatbestand der Wirknorm: „Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten...“ Rechtsfolge: „.


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Fall 1 (vereinfacht nach Köhler, BGB – AT, PdW 1, Fall 61)

https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/schanze/schanze_vermat/s...
Wiss. Mitarbeiter, ref. iur. Slava Anissimov, Dipl.-Ök. (St. Petersburg). BGB-AT. Vorlesung am 2. Juni 2005. Fall 1 (vereinfacht nach Köhler, BGB – AT, PdW 1, Fall 61). Frau Vetter (V) ... Fall 2 (nach Rüthers / Stadler, BGB – AT, § 25 Rn. 33, Fall 54).


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Prüfungsschema Anfechtung-1 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/stadler/StadlerWiSe1011/Prue...
Zu beginnen ist immer mit § 142 Abs. 1 BGB, da die Norm die Rechtsfolge vorsieht. Nach § 142. Abs. 1 BGB ist die angefochtene Willenserklärung von Anfang an nichtig (ex tunc). In der An- spruchsprüfung könnte also der erste Satz lauten: Die Willenserklär

Sachenrecht - Vieweg / Werner, Leseprobe - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Sachenrecht-9783800646111_230820...
d) Kein gutgläubiger Erwerb bei Kenntnis der Anfechtbarkeit (§ 142 II BGB). (V). War ein Veräußerer zwar im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung Eigentümer, ficht der Voreigentümer die Eigentumsübertragung an ihn aber später an, so wird der. Veräußerer gem

Anfechtung von Willenserklärungen - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/anfechtung.pdf
führen jedoch zu einer durch § 122 BGB nicht begrenzten Haftung aus c.i.c.. 8. Wirkungen der Anfechtung a). Bezogen auf das Rechtsgeschäft. Ex tunc-Nichtigkeit der angefochtenen Willenserklärung, § 142 I BGB: Sämtliche. Primär- und Sekundäransprüche erlö

Anfechtung

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Matthias_Kelle...
B. Rechtsfolgen der Anfechtung. ➢Geregelt in § 142 BGB. ➢Nichtigkeit der abgegebenen Willenserklärung. • Beseitigung des (an sich) wirksam abgeschlossenen. Rechtsgeschäfts von Anfang an (ex tunc), § 142 I BGB. • Bei angefochtenen Verfügungsgeschäften sin

BGB P7 Folien T2n - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_07_2.pdf
Rechtsfolgen der Anfechtung a) Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts (§ 142 I BGB). Ist der Kaufvertrag nichtig, aber bereits erfüllt: § 812 I 1, Fall 1. b) Kenntnis der Anfechtbarkeit steht der Kenntnis der Nichtigkeit gleich (§ 142 II BGB). Ges


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§ 142 BGB - Wirkung der Anfechtung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/142.html
142 Wirkung der Anfechtung →. (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nich

Die Anfechtung - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-anfechtung/
15.01.2017 - ... bearbeitet. Ganz wichtig zu beachten ist, dass die Anfechtung keine eigene Anspruchsgrundlage darstellt. Vielmehr wird durch die Anfechtung ein Rechtsgeschäft rückwirkend, d.h. bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vernichtet

Wirkung der Anfechtung, insbesondere 142 II mit Beispielfall ...

http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?f=8&t=15347
Hallo Leute, Ich bin gerade bei der Anfechtung in meiner Examensvorbereitung und grüble über die Wirkung von § 142 II BGB. In Kommentaren findet man hier immer nur den Paradefall, dass ein Dritter von der Anfechtbarkeit gewusst hat und deshalb nicht gutg

Die Anfechtung (§ 142 I BGB) - Schema | OpinioIuris

https://opinioiuris.de/schema/3265
20.06.2014 - Kurzeinführung a) Begriff: Die Anfechtung wird im BGB nicht näher erläutert, sondern vielmehr vorausgesetzt. Beschrieben wird lediglich die Wirkung der Anfechtung in § 142 I BGB („so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen“).

P: Anwendbarkeit von § 142 II BGB auf § 814 BGB | §§ 812 - 822 ...

https://www.repetico.de/karte-7506809
25.01.2016 - 814 BGB ist Ausfluss des Gedankens des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (Verbot des venire contra factum proprium): Wenn der Leistende weiß, dass er nicht leisten muss und dennoch leistet, verhält er sich widersprüchlich, wenn er sich sp


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 142

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 142 BGB
    § 142 Abs. 1 BGB oder § 142 Abs. I BGB
    § 142 Abs. 2 BGB oder § 142 Abs. II BGB

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