§ 140 BGB, Umdeutung
Paragraph 140 Bürgerliches Gesetzbuch

Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute

http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/downloads/ag_hand...
Grundsätzlich nach Vorschriften des BGB § 167 I BGB; § 48 HGB bestimmt Besonderheiten für Prokura: Erteilung nur durch Inhaber eines Handelsgeschäfts oder gesetzliche Vertreter; Erteilung nur mittels ausdrücklicher Erklärung. Sofern keine wirksame Erteil

Muster

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-handelsr-sv2b
Wirksame Handlungsvollmacht, § 54 I HGB; P könnte durch wirksame Handlungsvollmacht iSd § 54 HGB vertretungsberechtigt gewesen sein, wenn unwirksame Prokura in wirksame Handlungsvollmacht umgedeutet werden kann, § 140 BGB. Nichtiges Rechtsgeschäft (+); E


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Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_WS_2013_2014/S...
Vorlesung BGB-AT. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 223. Umdeutung, § 140 BGB. • Nichtiges Rechtsgeschäft. • Umdeutbarkeit. - Ersatzgeschäft. - als „Minus“ im nichtigen Rechtsgeschäft enthalten. - Wirksamkeit des Ersatzgeschäfts. • Parteiwille (Auslegung).

Prüfungsschemata

http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfWeth/Mate...
einen wichtigen Grund darzustellen. 2. Stufe: Interessenabwägung und Ultima-Ratio-Prinzip. →. Ist bei Berücksichtigung der konkreten Umstände des Ein- zelfalls und der Abwägung der Interessen der beiden. Vertragsteile die konkrete Kündigung gerechtfertig

Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-15038?all=False
23.07.2014 - Titel: Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament. Normenketten: BGB §§ 140, 2265, 2270. § 2270 Abs. 1 BGB. BGB §§ 140, 2265, 2270. § 2270 BGB. § 61 Abs. 1 GNotKG. Leitsatz: 1. Auch wechselbezügliche Verfügungen ein

Übungsfall Kündigung - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ss_10/d-frei/L%C3%...
1) Kündigungserklärung: Umdeutung gem. § 140 BGB: vgl. hierzu obige Ausführungen;. Voraussetzungen 1-4 hier erfüllt; nachfolgend zu prüfen: Wirksamkeit der ordentlichen. Kündigung als Ersatzgeschäft. 2) Schriftform gem. §§ 623, 126 I BGB. 3) Materielle P

Erteilung der Prokura

http://www.europarecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/europarecht/Dokume...
Erteilung durch gesetzlichen Vertreter bedarf nach §§ 1822 Nr. 11, 1643 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. - „Prokura“ eines Nichtkaufmanns kann gem. § 140 BGB in eine Generalvollmacht mit dem. Umfang einer Handlungsvollmacht umgedeutet wer


Webseiten zum Paragraphen

Umdeutung (§ 140) - BGB Allgemeiner Teil 2 - Juracademy

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§ 140 BGB - Umdeutung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/140.html
140 Umdeutung →. Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.

Nennen Sie die Voraussetzungen einer Umdeutung gem. § 140 BGB ...

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Mikronavigation. Startseite · Studium & Lehre · Vorlesungsverzeichnis und E-Learning · Projekte · Projekt Netjura · Zivilrecht · BGB AT · G. Teilnichtigkeit, Umdeutung, Bestätigung · §§ 139 ff. BGB; Nennen Sie die Voraussetzungen einer Umdeutung gem. § 1

Lexikon für den Betriebsrat: Umdeutung

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/U/umdeutung.html
Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde (§ 140 BGB). Die häufigste Form der Umwandlung eines

lexexakt.de Umdeutung

http://www.lexexakt.de/glossar/umdeutung.php
Von Umdeutung spricht man, wenn gemäß § 140 BGB ein nichtiges Rechtsgeschäft, das die niedrigeren Anforderungen eine anderen Rechtsgeschäft erfüllt, behandelt wird, als wäre das andere wirksame Rechtsgeschäft gewollt. Beispiel: Kündigt ein Arbeitgeber ei


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 140

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 140 BGB
    § 140 Abs. 1 BGB oder § 140 Abs. I BGB

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