§ 137 BGB, Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot
Paragraph 137 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu verfügen, wird durch diese Vorschrift nicht berührt.


Benachbarte Paragraphen


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Examensklausurenkurs

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/EXUE2.doc
11.09.2009 - Grundsätzlich ergibt sich aus den §§ 399 S.2, 413 BGB als Ausnahmevorschrift zu §137 BGB, dass die Abtretbarkeit von Rechten durch private Vereinbarung mit Wirkung gegenüber Dritten beschränkt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die


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BGH, Urt. v. 6.7.2012 – V ZR 122/11 Nefzger ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_6_651.pdf
Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 S. 2 BGB. (schuldrechtliche Verfügungsverbote) werden nicht nach. 30 Jahren nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirk- sam. 2. In Übergabeverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge vereinbarte Unterlassungspflichten,

137 BGB das Recht des Bestellers, nach § 327 von dem Vertrag ...

http://www.ludolph-management.de/downloads/bgb641a.pdf
137. BGB. BundesDeutscheGesetze – Stand 4.5.2001. Deutscher Anwaltverlag das Recht des Bestellers, nach § 327 von dem Vertrag zurückzutreten. 2Die im Fall des Verzugs des Unternehmers dem Besteller zustehenden Rechte bleiben unberührt. (2) 1Bestreitet de

BGB §§ 137, 1018; EGBGB Art. 168 Altrechtliches Belastungsverbot I ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/241d1fad-4677-48d0-b931-c458d0b3cbbe/altrecht...
12.06.2001 - Dem Wortlaut nach enthält die Eintragung ein Verfügungsverbot in der Form, dass ge- wisse Grundstücksbelastungen unzulässig sind. Nach In-Kraft-Treten des BGB am. 01.01.1900 wäre dies nach § 137 Satz 1 BGB unzulässig. Zulässig sind nach § 13

Patientenrechtegesetz - Deutsche Krankenhausgesellschaft

http://www.dkgev.de/media/file/12474.Patientenrechtegesetz.pdf
17.10.2012 - Zu Artikel 1 Nr. 4 – § 630g Abs. 3 BGB –. Einsichtsrechte in die Unterlagen verstorbener Patienten. 8. II. Zu Artikel 2 – Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 9. 1. Zu Artikel 2 Nr. 6 – § 135a Abs. 2 SGB V. 9. 2. Zu Artikel 1 Nr. 7

Registereintrag der stenographischen Reichstagsberichte Bayerische ...

http://www.reichstagsprotokolle.de/EintragS_Sach_bsb00003392_000243.pdf
137, 138, Entscheidung des Kammergerichts, nach welcher es zulässig ist, daß der Verkäufer einer Liegenschaft sich das Recht ausbedingt, daß ein Weiterverkauf an seine Zustimmung gebunden sein soll (entgegen den §§ 137, 138 B.G.B. und den. Entscheidungen


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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 137 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. 2Die Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu verfügen, wird durch diese Vorschrift nich

§ 137 BGB Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91789.htm
Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu verfügen, wird.

Verfügungsverbote gemäß §§ 135 – 137 BGB - Staudinger : Staudinger

http://www.staudinger-bgb.de/verfuegungsverbote-gemaess-%C2%A7%C2%A7-135-137-bg...
10.07.2017 - Die in den §§ 135 und 136 BGB behandelte Materie der gesetzlichen, gerichtlichen und behördlichen Verfügungsverbote sowie die Regelung der rechtsgeschäftlichen Verfügungsverbote in § 137 BGB gehören zu dem Urbestand des Bürgerlichen Gesetzbu

V ZR 122/11

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vzr122_11.htm
12 b) Andere verweisen darauf, dass es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, der die Geltung vertraglicher Verpflichtungen auf eine Frist von 30 Jahren begrenzt (Schack, JZ 1989, 609, 612; Staudinger/Kohler, BGB [2011], § 137 Rn. 45), und daher auch rechts

BGB § 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_137/
20.07.2017 - 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot. 1Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. 2Die Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 137

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 137 BGB
    § 137 Abs. 1 BGB oder § 137 Abs. I BGB

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