Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich.
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Abs. 1 BGB (Einbeziehung (+), Inhaltskontrolle (+)) b. Ermächtigung (-). 2. Bestellung als Nichtberechtigter nach § 1207 i.V.m. §§ 932 ff. BGB a. guter Glaube an Eigentum des J (+); § 1006 Abs. 3 BGB b. Voraussetzung des § 934 Alt. 1 BGB (+) c. Überwinde
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fentlichrechtliche Beschlagnahme i.V.m. §§ 135, 136 BGB begründet darüber hinaus aber allein noch kein materielles Befriedigungsrecht zugunsten des Vollstreckungsschuldners. Um dem Gläubiger solch ein Befriedigungsrecht zukommen zu lassen, begründet die
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/examenskurs_sachen_und_kre...
Var. BGB). • kein Verfügungsverbot bzw. keine Verfügungsbeschränkung. • absolute Verfügungsverbote (z.B. §§ 1365 I 2, 1369 BGB; § 81 I 1 InsO) ⇨ kein gutgläubi- ger Erwerb möglich (Ausnahme: § 81 I 2 InsO für Immobilien). • relative Verfügungsverbote (z.
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26.10.2015 - ... 381 Abs. 2 HGB ...................................................... 134. 3. Vorbehaltlose Entgegennahme in Kenntnis des Mangels .......................................... 135. 4. Verjährung (§ 438 BGB) .................................
http://www.dguv.de/uv-recht/2005/09_2005/09_2005_07.pdf
1) Eine BGB-Gesellschaft ist als soche Unternehmerin i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung. (§ 136 Abs 3 Nr 1 SGB VII; Abweichung von der Rechtsprechung des BSG). Bei der. (Außen)GbR werden eigene Rechte und Pflichten begründet. 2) Der Unternehmerbegrif
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91788.htm
Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_136/
20.07.2017 - ... 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot · § 136 Behördliches Veräußerungsverbot · § 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot · § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher · § 139 Teilnichtigkeit · § 140 Umdeutung · § 141 Bestätigung des nic
http://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-3/Titel-2/Behoerdliches-Veraeusserungs...
136 Behördliches Veräußerungsverbot. Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich.
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Gesetzestext Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich. A. Normzweck. Rz. 1 § 135 regelt eine
https://learn.jura.uni-bonn.de/course/9/8458/
135 BGB regelt gesetzliche relative Verfügungsverbote. Solche Verfügungsverbote gibt es im BGB nicht; auch sonst gehören keine relativen gesetzlichen Verfügungsverbote zum Examensstoff. Bedeutung erlangt § 135 BGB aber durch § 136 BGB, wonach die Regelun