§ 133 BGB, Auslegung einer Willenserklärung
Paragraph 133 Bürgerliches Gesetzbuch

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.


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Word Dokumente zum Paragraphen

Auslegung des Rechtsgeschäfts

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Zur Vertiefung: Christensen, Die Kanones der Auslegung als Hilfsmittel für die Entscheidung von Bedeutungskonflikten, JA 2004, 74; Cordes, Der Haakjöringsköd-Fall, Jura 1991, 352 - 357; Czeguhn, Auslegung einer Willenserklärung, Auslegung von Verträgen,

Die Willensmängel

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Der Inhalt der Willenserklärung ist durch Auslegung zu ermitteln. Maßstab: objektiver Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB; Stimmt durch Auslegung ermittelter Inhalt der Willenserklärung nicht mit tatsächlichem Willen überein à Willensmangel.

Beispielsfälle zur Klausur

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/20082009/...
133, 157 BGB würde ein objektiver Empfänger in der Situation des B verstehen, dass A seinen Opel Astra für 1000 € an ihn verkaufen will und B dem nur noch zustimmen muss. (Subsumtion). Das Schreiben des A ist damit ein Angebot zum Abschluss eines Kaufver


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Auslegung einer Willenserklärung, §§ 133, 157 BGB Ist der ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/08_Auslegg_WE_sowie_Dissens/133-15...
Meub, Zivilrecht, AT/133-157.ueb.doc. Die Auslegung einer Willenserklärung, §§ 133, 157 BGB. Ist der äußere Erklärungstatbestand einer (oder mehrerer) Willenserklärung(en) missverständlich, undeutlich oder gar widersprüchlich, gilt: • Wird der wirkliche

Vorlesung BGB AT - Universität Münster

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/BGBATAuslegung.pdf
133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung). Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. § 157 BGB (Auslegung von Verträgen). Verträge sind so auszulegen, wie Tr

Übersicht 5 - Auslegung von WE

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Lösung Fall 6

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
Hinweis: Bei der Frage nach dem Vorliegen einer Willenserklärung bei einer bloßen. Willensäußerung ist lediglich auf die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB abzustellen1 oder – bei Annahme einer planwidrigen Regelungslücke – die §§ 133, 157 BGB in A

Lösung Fall 4 - Dr. Marco Wicklein

http://www.marco-wicklein.de/BGB-AT/Loesung_Fall_4.pdf
Dessen Inhalt erscheint zunächst wegen des Wortlauts „Mailand“ eindeutig. Tatsäch- lich meinte G jedoch das Modell „Florenz“. Es ist daher fraglich, ob G nicht trotz der abweichenden Wortwahl auch „Florenz“ erklärte. Um den Inhalt der Willenserklärung zu


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Kommentierung zu § 133 BGB –Auslegung einer Willenserklärung ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-3/Titel-2/Auslegung-einer-Willenserkla...
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Auslegung von Willenserklärungen - Jura Individuell

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29.06.2016 - 133, 157 BGB. Obgleich eigentlich § 133 BGB aussagt, dass der wirkliche Wille darüber entscheiden soll wie eine Erklärung zu verstehen ist, beinhaltet bei Verträgen § 157 BGB eine speziellere Regelung. Insofern müssen die Vorschriften also z

Die Auslegung von Willenserklärung und Vertrag | Lecturio

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Häufig kommt es vor, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss vollkommen andere Vorstellungen hatten, als ihr Vertragspartner. Dies wird leider oft erst zu spät bemerkt. Auch sonst ist oft nicht klar, wie eine bestimmte Aussage mit Rechtswirkung auf

BGB § 133 Auslegung einer Willenserklärung - NWB Datenbank

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20.07.2017 - Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte. Titel 2: Willenserklärung. § 133 Auslegung einer Willenserklärung. Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Fu

§ 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91785.htm
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 133

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 133 BGB
    § 133 Abs. 1 BGB oder § 133 Abs. I BGB

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