§ 138 BGB, Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
Paragraph 138 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.


(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


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Die Sicherungsübereignung (SÜ), §§929, 930 BGB

http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
§138 BGB: Problem der Übersicherung bei der „Globalsicherung“: • frühere Rspr.: Wirksamkeit der Globalsicherung/ Übereignung nur (+), wenn Freigabeklausel vereinbart wurde. • heutige Rspr: Wirksamkeit hängt nicht von Freigabeklausel ab! Wenn Freigabeklau


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Sittenwidrigkeit und Wucher - Juristische Fakultät

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Matthias_Keller...
Sittenwidrigkeit und Wucher. ➢§ 138 I BGB: Verstoß gegen die guten Sitten. • Kriterium: Widerspruch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender (= herrschende Rechts- und Sozialmoral). • Achtung: Nicht gemeint ist die eigene Moralvorstell

138 BGB. Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - Institut für Neuere ...

http://www.inp.jura.uni-koeln.de/sites/inp/Dokumente/___138_BGB._Sittenwidriges...
Lehre von der Sittenwidrigkeit der Rechtsgeschäfte in historischer Sicht (Münchner Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, 8), Berlin 1973; Simitis, Konstantin, Gute Sitten und ordre public. Ein kritischer Beitrag zur Anwendung des

2 IV. 7. - §§ 134, 138 BGB

https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BGB_AT_0506_%C2%A72IV7.pdf
Teilweise ausdrücklich verboten (z.B. §§ 306 a, 312 f, 475 I,. 478 IV 3, 487, 506, 655 e I BGB. - Wenn nicht ausdrücklich normiert: Nichtigkeit (+), wenn Zweck des Verbotsgesetzes durch die Umgehung vereitelt würde. (wenn also nicht nur bestimmtes Geschä

Beispiele zu § 138 BGB • K kauft vor einem Notar von V dessen ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/bgbatws1617/BGB_AT...
Beispiele zu § 138 BGB. • K kauft vor einem Notar von V dessen Grundstück, das einen Marktpreis von 300.000 EUR hat, für 100.000. EUR. Kann V gegen seine Verpflichtung aus dem. Kaufvertrag einwenden, dass. (1) der gerissene K seine (V´s) fehlende Marktke

Die guten Sitten (§§ 138, 826 BGB)

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/138-Schema.pdf
138-Schema, T. Bezzenberger. I. Die guten Sitten (§§ 138, 826 BGB). "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". 1. herrschende Sozialmoral. 2. Grundlegende Maßstäbe der Rechtsordnung, insbesondere Grundrechte,. "ordre public". II. Wucher (§ 138


Webseiten zum Paragraphen

§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - openJur

https://openjur.de/g/bgb/138.html
138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher →. (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an U

Sittenwidrigkeit - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/sittenwi.htm
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). § 138 Abs. 1 BGB lautet: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig". Abs. 2 regelt einen Sonderfall des sittenwidrigen Geschäfts, den Wucher. § 138 BGB soll verhindern, dass sich die Rechtsordnung

Wucher - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2005/Vorlesung/wucher.htm
Auch der in § 138 Abs. 2 BGB geregelte Wucher bildet eine spezielle Fallgruppe des sittenwidrigen Geschäfts ("insbesondere"). Liegen die besonderen Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB vor, so braucht nicht weiter geprüft zu werden, ob das Geschäft nach

Sittenwidrigkeit und Wucher - Die Regeln des § 138 BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/sittenwidrigkeit-wucher/
In § 138 BGB finden sich die Regelungen zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit und Wucher. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was hierunter konkret zu verstehen ist.

Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 I BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/verstoss-gegen-die-guten-sitten-138-i-bgb/22/excur...
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 I BGB' im Bereich 'BGB AT'


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 138

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 138 BGB
    § 138 Abs. 1 BGB oder § 138 Abs. I BGB
    § 138 Abs. 2 BGB oder § 138 Abs. II BGB

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