(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
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http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
§138 BGB: Problem der Übersicherung bei der „Globalsicherung“: • frühere Rspr.: Wirksamkeit der Globalsicherung/ Übereignung nur (+), wenn Freigabeklausel vereinbart wurde. • heutige Rspr: Wirksamkeit hängt nicht von Freigabeklausel ab! Wenn Freigabeklau
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Matthias_Keller...
Sittenwidrigkeit und Wucher. ➢§ 138 I BGB: Verstoß gegen die guten Sitten. • Kriterium: Widerspruch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender (= herrschende Rechts- und Sozialmoral). • Achtung: Nicht gemeint ist die eigene Moralvorstell
http://www.inp.jura.uni-koeln.de/sites/inp/Dokumente/___138_BGB._Sittenwidriges...
Lehre von der Sittenwidrigkeit der Rechtsgeschäfte in historischer Sicht (Münchner Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, 8), Berlin 1973; Simitis, Konstantin, Gute Sitten und ordre public. Ein kritischer Beitrag zur Anwendung des
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BGB_AT_0506_%C2%A72IV7.pdf
Teilweise ausdrücklich verboten (z.B. §§ 306 a, 312 f, 475 I,. 478 IV 3, 487, 506, 655 e I BGB. - Wenn nicht ausdrücklich normiert: Nichtigkeit (+), wenn Zweck des Verbotsgesetzes durch die Umgehung vereitelt würde. (wenn also nicht nur bestimmtes Geschä
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/bgbatws1617/BGB_AT...
Beispiele zu § 138 BGB. • K kauft vor einem Notar von V dessen Grundstück, das einen Marktpreis von 300.000 EUR hat, für 100.000. EUR. Kann V gegen seine Verpflichtung aus dem. Kaufvertrag einwenden, dass. (1) der gerissene K seine (V´s) fehlende Marktke
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/138-Schema.pdf
138-Schema, T. Bezzenberger. I. Die guten Sitten (§§ 138, 826 BGB). "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". 1. herrschende Sozialmoral. 2. Grundlegende Maßstäbe der Rechtsordnung, insbesondere Grundrechte,. "ordre public". II. Wucher (§ 138
https://openjur.de/g/bgb/138.html
138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher →. (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an U
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/sittenwi.htm
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). § 138 Abs. 1 BGB lautet: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig". Abs. 2 regelt einen Sonderfall des sittenwidrigen Geschäfts, den Wucher. § 138 BGB soll verhindern, dass sich die Rechtsordnung
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2005/Vorlesung/wucher.htm
Auch der in § 138 Abs. 2 BGB geregelte Wucher bildet eine spezielle Fallgruppe des sittenwidrigen Geschäfts ("insbesondere"). Liegen die besonderen Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB vor, so braucht nicht weiter geprüft zu werden, ob das Geschäft nach
https://www.lecturio.de/magazin/sittenwidrigkeit-wucher/
In § 138 BGB finden sich die Regelungen zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit und Wucher. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was hierunter konkret zu verstehen ist.
https://jura-online.de/learn/verstoss-gegen-die-guten-sitten-138-i-bgb/22/excur...
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 I BGB' im Bereich 'BGB AT'