Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610798.pdf
05.11.2008 - unzureichender Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung wegen des Auseinanderfal- lens der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB,. • fehlende Belegpflicht in § 1379 BGB,. •. Konzept und Ausgestaltung der Hausratsvero
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Analog gilt § 1384 BGB auch für den Fall der Aufhebung der Ehe. Für den Zugewinnausgleich unter Lebenden ist. § 1384 BGB danach die bei weitem wichtigste Stichtagsregelung. Das tatsächliche Endvermöge
http://kanzlei-kolodzik.de/Dokumente/bAV-Aktuelles/Urteile/Arbeitsrecht/LAG_Ham...
Landesarbeitsgericht Hamm. 4. Kammer. Urteil. 4 Sa 1384/13. Arbeitsgericht Detmold, 2 Ca 291/13. Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Entgeltumwandlung,. Kündigung des Versicherungsvertrags, Abfindung, Abfindungsverbot, ruhendes Arbeitsverhältnis.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Schulz-Vermoegensauseinandersetzung-...
§1384 bestimmt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Aus- gleichsforderung als Stichtag die Rechtshängigkeit der Scheidung. B. Einzelheiten der Ausgleichsforderung. I. Art und Höhe des Ausgleichs (§ 1378 I BGB). 687. Übersteigt der Zugewi
http://www.rak-freiburg.de/fileadmin/dokumente/Referendare/Krause_Eheliches_Gue...
Güterstandes ist das Endvermögen, § 1375 I BGB. Als Zeitpunkt für die Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgeblich, § 1384 BGB, also der der Zustellung des Scheidungsantrags beim Antra
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Berechnungszeit...
Maßgeblich für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung ist nach § 1384 BGB der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages und nicht der Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes. a) Beendigung des Güterstandes. Im Fal
https://openjur.de/g/bgb/1384.html
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güter ...
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93116.htm
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
http://www.iww.de/fk/gueterrecht/zugewinnausgleich-unverschuldeter-vermoegensve...
20.09.2012 - Der Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung wurde durch die Neuregelung des § 1384 BGB vorverlegt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist nun die Rechtshängigkeit des ...
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1384/
1384 BGB - § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an.