(1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre.
(2) Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat.
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Unbilligkeit des Zugewinnausgleichs nach § 1381 BGB. Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008 Az 4 UF 75/08. Leitsatz. Erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei Teilungsversteigerung eines gemeinsamen Grundstückes Alleineigentum durch Zuschlag a
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06.01.2016 - Gemäß § 1381 BGB kann der Ausgleich des Zugewinns verweigert werden, wenn an- deres nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. Das Gesetz regelt nicht, was unter grober Unbilligkeit in diesem Sinne zu verstehen ist. Der BGH hat vorgeg
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4. kein vertraglicher Ausschluß oder Beschränkung (Ehevertrag § 1408 BGB). II. Rechtsfolge. 1. Ausgleichsforderung in Höhe der Hälfte des Saldos. 2. u.U. zu korrigieren nach § 1378 Abs. 2 BGB (dann ggf. Ausgleichsansprüche gegen Dritte: §. 1390), § 1380,
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Der BGH hat in seiner Entscheidung den Lottogewinn weder als privilegiertes Vermögen i.S.d. § 1374. Abs. 2 BGB gewertet, noch den Ausgleich über § 1381 BGB als grob unbillig ausgeschlossen. Um ein- ordnen zu können, warum der BGH diesen beiden Möglichkei
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durch das Leistungsverweigerungsrecht des §1381 BGB behoben werden23. Der ausgleichspflichtige Ehegatte kann die Zahlung des Zugewinnausgleiches verweigern, soweit die Abfindung durch Unterhaltszahlungen an den Aus- gleichsberechtigten bis zur Rechtshäng
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1381 BGB bietet ein Billigkeitskorrektiv ausschließlich für den Fall an, dass die stark strukturierte und schematische Durchführung des Zugewinnausgleichs zur Abwendung einer groben Ungerechtigkeit durchbrochen werden muss. Die Vorschrift hat Ausnahmecha
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/i-der-gesetzliche-gu...
Rz. 216 Nach § 1381 BGB hat der Schuldner die Möglichkeit, die Ausgleichsforderung zu verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre. Diese Vorschrift stellt ein Billigkeitskorrektiv in der ansonsten
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zugewinnausgleich-au...
Zugewinnausgleich: Ausschluss des Zugewinnausgleichs gemäß § 1381 BGB wegen schwerwiegenden persönlichen Fehlverhaltens des Ausgleichsberechtigten; Zugewinnausgleich bei einseitiger Vermögensbildung zur Alterssicherung beider Parteien. Zugewinnausgleich:
http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-familienrecht-berlin1/aussc...
Wenig bekannt ist die Vorschrift des § 1381 BGB, weil bei der Regelung des Zugewinnausgleichs oftmals viel zu schematisch vorgegangen wird. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Zugewinnausgleich nämlich kein Automatismus, welcher nur durch einen Ehe
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93113.htm
(1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. (2) Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Ehegatte, der.