(1) Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten
(2) Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
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https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/mandanteninfo?c=refreshItem...
Abs. 3 BGB. Auskunft kann jeder Ehegatte vom anderen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und des Endvermögens maßgeblich ist, § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Aus- kunft kann damit sowohl bezüglich der Höhe des End- wie auch des Anfangsvermö- ge
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10%20WF%20119-08.pdf
24.06.2008 - Die gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldete Auskunft besteht in einem zu übergeben- den Bestandsverzeichnis (§ 260 Abs. 1 BGB), in dem die Aktiva und Passiva des auf den maßgeblichen Stichtag bezogenen Endvermögens geordnet und übersichtl
https://www.sgh-kassel.de/downloads/FamRZ2009_98.pdf
die Stärkung der Auskunftsrechte in § 1379 BGB. – die Vorverlegung des Berechnungszeitpunktes in § 1384 BGB. – Verbesserungen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen unredliche Vermögensverschiebungen. Dies wirkt sich wie folgt aus: I. BERÜCKSICHTIGUNG VON
https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2015/...
Auskunftserteilung nach § 1379 BGB abzustellen. Zur Auskunftserteilung nach § 1379 BGB ist der Ehegatte im Rahmen des § 1385 Nr. 4 BGB nämlich nicht verpflichtet. Die zur Errechnung. 14 OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 20653; FamRZ 2010, 563; offengelasse
http://www.rak-freiburg.de/fileadmin/dokumente/Referendare/Krause_Eheliches_Gue...
nes Verzeichnisses vorzulegen, §§ 1379 I 1, 260 BGB. Die Auskunft muss eine geordnete und für den Berechtigten nachvollziehbare Zu- sammenstellung der dem Zugewinn unterliegenden Vermögensgegenstände und der. Verbindlichkeiten des Auskunftspflichtigen en
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Auskunftspflicht
1379 BGB gibt den beteiligten Ehegatten einen Anspruch auf Auskunft über das End- und Anfangsvermögen. Ferner kann Auskunft über das Vermögen im Zeitpunkt der Trennung verlangt werden. Den Ehegatten steht neben dem Auskunftsanspruch auch ein Beleganspruc
http://www.iww.de/fk/archiv/zugewinnausgleich-der-auskunftsanspruch-nach-1379-b...
Zugewinnausgleich. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB. von RiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen nach Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft bzw. nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags einen Au
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1379/
1379 Auskunftspflicht [1]. (1) 1Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinnge
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/erfuellung-der-ausku...
Leitsatz Das OLG hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, wann eine Auskunftsverpflichtung gemäß § 1379 BGB als erfüllt gilt, wenn der Auskunftsschuldner nicht in der Lage ist, die geforderte Auskunft zu erteilen. Sachverhalt
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/i-der-gesetzliche-gu...
Rz. 34 Nach dem neuen Recht entsteht bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungsze