(1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs hatte.
(2) Der Berechnung des Endvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das bei Beendigung des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, eine dem Endvermögen hinzuzurechnende Vermögensminderung in dem Zeitpunkt hatte, in dem sie eingetreten ist.
(3) Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Bewertung von Verbindlichkeiten.
(4) Ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der bei der Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens zu berücksichtigen ist, ist mit dem Ertragswert anzusetzen, wenn der Eigentümer nach § 1378 Abs. 1 in Anspruch genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann; die Vorschrift des § 2049 Abs. 2 ist anzuwenden.
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http://www.kuckenburg-ra-vbp.de/images/stories/FuR_6-2009.pdf
11.05.2009 - Wertermittlung als Prüfungsfeld des. Rechtsanwalts! Wie beim Unterhaltseinkommen1 kennt das BGB im Zu- gewinnausgleich keine Regelung, wie Vermögenswerte zu bewerten sind. Mithin ist es Aufgabe der Rechtspre- chung, den Begriff des " Werts"
https://www.idw.de/blob/86240/eb6e21f44c80ff0c47602bf614e28a35/down-idwes13-hum...
02.12.2015 - Die Bewertung erfolgt nach $ 1376 (1) BGB. „Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem. Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/f793a0d5-e2a6-4779-b2ac-2420ccd25a6c/12143.pdf
24.01.2007 - BGB §§ 1375, 1376. Bewertung von Arztpraxen im Rahmen des Zugewinnausgleiches. I. Sachverhalt. Im Rahmen eines zu beurkundenden Eheauseinandersetzungsvertrages soll u. a. eine Zugewinn- ausgleichsregelung hinsichtlich eines Geschäftsanteiles
http://www.gutachterring.de/Krebs-Schirmer%20Landguteigenschaft%20von%20Forstbe...
das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, ist gemäß § 2049 Abs. 1 BGB im Zweifel an- zunehmen, dass das Landgut zum Ertragswert angesetzt werden soll. Auch bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens. (§ 1376 Abs. 4 BG
http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1993/D895+93.pdf
24.12.1993 - Die Regelungen über den Zugewinnausgleich beruhen auf dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und. Frau auf dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts (Gleich- berechtigungsgesetz) . Die Vorschrift des 5 1376. Abs. 4 BGB, war im Regierungse
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Wertermittlung-...
Die Norm des § 1376 BGB hat in der Praxis enorme Relevanz. Nur bei wenigen Vermögensgegenständen ergibt sich deren Wert von allein. Bei Kontovermögen ist auf den Kontostand zum Stichtag abzustellen, auch Barvermögen kann einfach angegeben werden. Ebenso
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93108.htm
(1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs hatte. (2) Der Berechnung de
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1376/
Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe. Titel 6: Eheliches Güterrecht. Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht. § 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens. (1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das beim Eintritt des Güte
http://www.hefam.de/hjg/bgb1376.html
Grundlage für die Umrechnung ist der Verbraucherpreisindex von Gutdeutsch gem. Aufsatz in FamRZ 2003, 1062. Die Zahlen wurden übernommen (kopiert) von der Tabelle bei www.famrb.de. Letzte Aktualisierung gem. http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2006/p