§ 1382 BGB, Stundung
Paragraph 1382 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. Die sofortige Zahlung würde auch dann zur Unzeit erfolgen, wenn sie die Wohnverhältnisse oder sonstigen Lebensverhältnisse gemeinschaftlicher Kinder nachhaltig verschlechtern würde.


(2) Eine gestundete Forderung hat der Schuldner zu verzinsen.


(3) Das Familiengericht kann auf Antrag anordnen, dass der Schuldner für eine gestundete Forderung Sicherheit zu leisten hat.


(4) Über Höhe und Fälligkeit der Zinsen und über Art und Umfang der Sicherheitsleistung entscheidet das Familiengericht nach billigem Ermessen.


(5) Soweit über die Ausgleichsforderung ein Rechtsstreit anhängig wird, kann der Schuldner einen Antrag auf Stundung nur in diesem Verfahren stellen.


(6) Das Familiengericht kann eine rechtskräftige Entscheidung auf Antrag aufheben oder ändern, wenn sich die Verhältnisse nach der Entscheidung wesentlich geändert haben.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

266 Abs. 2 FamFG - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
2.b. Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 10 FamFG. Ansprüche aus dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht; Nicht § 269 Abs. 1 Nr. 11 FamFG (reine FG-Verfahren). Ansprüche nach § 6 LPartG i.V.m. § 1365 Abs. 2, § 1369 Abs. 2, §§ 1382 und 1383


Word Dokumente zum Paragraphen

Prof

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07.11.2007 - Beginn der frz. Revolution und Erlass des Code civil): Betonung „Familie“ (ursprünglich, heute modifziert) = Laizismus: Ehe als Vertrag; Ehescheidung zulässig. = Z.T. sehr knapp (bis zur Unklarheit) Vgl. art.1382 ff C.civ. (5 Artikel; BGB 82


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Infoblatt I zu rechtlichen Aspekten von deutsch-französischen ... - DFJW

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Erfüllung der Verpflichtung die Quelle der zivilen Haftpflicht. Falls jedoch der Schaden keine Verbindung mit einer vertraglichen Verpflichtung hatte oder falls es keinen. Vertrag gibt, stützt sich die Haftpflicht auf die Vorschriften über unerlaubte. Ha

Verfahren in Familiensachen - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/0c/1c/ed/9783832965136_LP.pdf
Wird die Ausgleichsforderung gestundet, ist die Forderung gemäß § 1382 Abs.2 BGB zu verzin- sen. Die Zinshöhe und der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zinsen wird vom Familiengericht nach billigem Ermessen festgelegt (§ 1382 Abs. 4 BGB). Das Familiengericht

Güterrechtssachen § 52

https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97838...
1382 Abs. 3 BGB gestellt wird. Für diesen Antrag gilt § 39 Abs. 1 Satz 2 oder 3, je nachdem, ob der Antrag primär oder hilfsweise gestellt wird. Beispiel: Der Ehemann beantragt Zahlung des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau bean- tragt Stundung. Daraufhin b

Zugewinnausgleich Fälligkeit des Anspruchs - Rechtsanwälte Gröning ...

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06.01.2016 - verfügt als der ausgleichspflichtige Ehegatte, ist in Bezug auf § 1381 BGB ebenso irrelevant wie allein der Umstand, dass eine bei der Bestimmung der Ausgleichspflicht maßgebliche Wertsteigerung des Vermögens erst nach der Trennung eingetret

823 I BGB - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS2015-16_GesSV_Schaubilder.pdf
Das BGB kennt im Bereich der Unerlaubten Handlungen keine Generalklausel wie Art. 1382 Code civil, sondern drei Einzeltatbestände, die einerseits eine. Rechtsfortbildung erlauben, andererseits sachlichen Anwendungsschranken unterliegen. Grund: Schutz der


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Kommentierung zu § 1382 BGB –Stundung– im frei verfügbaren ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Stundung
Unter den engen Voraussetzungen des § 1382 BGB kann der Ausgleichspflichtige die Fälligkeit des Zugewinnausgleichs mit Rechtskraft der Ehescheidung hinausschieben lassen. Die Vorschrift dient dem Schuldnerschutz für den Fall, dass die Zahlung des Zugewin

§ 1382 BGB Stundung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

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(1) 1Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. 2Die sofortige Zahlung w

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Rz. 199 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, so dass Höhe und Bestan

BGB § 1382 Stundung - NWB Datenbank

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1382 Stundung. (1) 1Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. 2Die sofo

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(1) Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. Die sofortige Zahlung wür


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht › § 1382

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1382 BGB
    § 1382 Abs. 1 BGB oder § 1382 Abs. I BGB
    § 1382 Abs. 2 BGB oder § 1382 Abs. II BGB
    § 1382 Abs. 3 BGB oder § 1382 Abs. III BGB
    § 1382 Abs. 4 BGB oder § 1382 Abs. IV BGB
    § 1382 Abs. 5 BGB oder § 1382 Abs. V BGB
    § 1382 Abs. 6 BGB oder § 1382 Abs. VI BGB

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