§ 1386 BGB, Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
Paragraph 1386 Bürgerliches Gesetzbuch

Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen.


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Urteil - Brandenburgisches Oberlandesgericht

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10%20UF%20096-07.pdf
Zur Begründung ihres Klagebegehrens hat die Klägerin in erster Instanz geltend gemacht, dass der Beklagte seine wirtschaftlichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt habe (§ 1386 Abs. 1 BGB). Außerdem habe er die geschuldete Information über den Best

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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05.11.2008 - gleich des Zugewinns nach § 1386 BGB zu klagen und. Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB zu verlangen. Die. Voraussetzungen für die Klage auf vorzeitigen Ausgleich des. Zugewinns sind sehr eng ausgestaltet und schützen den Ehe- gatten letztli

„Arrest jagt Zugewinn“: Vorzeitiger Zugewinnausgleich und dessen ...

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Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

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09.02.2018 - selbständige Teilnehmerin am Rechtsverkehr anzuerkennen ist, erscheint noch nicht ab- schließend geklärt. Die überwiegende Meinung spricht sich jedoch dagegen aus (s. nur. FG Baden-Württemberg DStRE 2012, 537; FG Schleswig-Holstein DStRE 200

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Kommentierung zu § 1386 BGB –Vorzeitige Aufhebung der ...

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BGB § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1386/
... 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung · § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft · § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zu

.§ 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

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1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Fassung bis zum 31.08.2009 § 1386 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich in sons

§ 1386 BGB, Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

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Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Zu § 1386: Neugefasst durch G vom 6. 7. 2009 (BGBl I S. 1696). § 1385 BGB, Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsbere… § 1387

Vorzeitiger Zugewinnausgleich nach neuem Recht - Reformen im ...

https://www.familienrecht.de/gueterrechtsreform/vorzeitiger-zugewinnausgleich-n...
Nach dem neuen Recht kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte gem. §§ 1385, 1386 BGB in vier Konstellationen vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Neu ist § 1385 Nr. 2 BGB. Danach muss die vermög


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht › § 1386

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1386 BGB
    § 1386 Abs. 1 BGB oder § 1386 Abs. I BGB

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