§ 1388 BGB, Eintritt der Gütertrennung
Paragraph 1388 Bürgerliches Gesetzbuch

Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.


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Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und ... - Beck Shop

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Endet der Güterstand durch notariellen Ehevertrag oder durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, ist nach dem Vertragsabschluss bzw. nach Rechtskraft der. Entscheidung, die den Güterstand aufhebt (§1388 BGB), an den ausgleichspflichtigen. Eheg

Die verschiedenen Güterstände in der Ehe - Verbraucherzentrale ...

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Zugewinnausgleich bei Ehescheidung - Leseprobe - Soldan

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Schriftenverzeichnis - Arbeitsrecht - Universität Mannheim

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besprochen von Vianden, ErbR 2013, 260; Huber, ZVR 2013, 307 f. –. 4. „Haftungsbeschränkung im Bürgerlichen Recht“, Habilitationsschrift Universität. Regensburg, Verlag Mohr Siebeck, Jus Privatum, 819 Seiten (2015). B. Kommentierungen: 1. §§ 1381-1388 BG

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und ...

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1388 BGB-E: a) § 1385 BGB-E. Grundsätzlich ist die Neuformulierung der Vorschrift geeignet, den Charakter als Gestaltungsklage besser zum Ausdruck zu bringen. Redaktionell müsste aber zwischen ‚…ihnen vorzeitige…— ein ‚die— eingefügt werden. Jedoch schlä


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Kommentierung zu § 1388 BGB –Eintritt der Gütertrennung– im frei ...

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Den Eheleuten bleibt es unbenommen, nach Eintritt der Gütertrennung durch Ehevertrag wieder die Zugewinngemeinschaft einzugehen. Umstritten ist, ob dies bereits während des laufenden Verfahrens zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft in der Fo

§ 1388 BGB, Eintritt der Gütertrennung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1388
Titel 6 – Eheliches Güterrecht → Untertitel 1 – Gesetzliches Güterrecht. Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. Zu § 1388: Neugefasst durch G vom 6. 7. 2009 (BGBl I S. 1696). § 1387

§ 1388 BGB - Eintritt der Gütertrennung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1388.html
Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. ...

.§ 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1388-BGB-Eintritt-der-Guetertrennung_62020
Mit der Rechtskraft der Entscheidung die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt tritt Gütertrennung ein. Fassung bis zum 31.08.2009 1388 BGB Eintr.

BGB § 1388 Eintritt der Gütertrennung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1388/
1388 Eintritt der Gütertrennung [1]. Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAA-73903]. 1Anm. d. Red.: § 1388 i. d. F. des Gesetzes v. 6.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht › § 1388

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1388 BGB
    § 1388 Abs. 1 BGB oder § 1388 Abs. I BGB

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