Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Schulz-Vermoegensauseinandersetzung-...
Endet der Güterstand durch notariellen Ehevertrag oder durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, ist nach dem Vertragsabschluss bzw. nach Rechtskraft der. Entscheidung, die den Güterstand aufhebt (§1388 BGB), an den ausgleichspflichtigen. Eheg
http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/21392A.pdf
ausgleichs (§ 1388 BGB) oder durch Vereinbarung eines anderen. Güterstandes bzw. durch Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes wird die Zugewinngemeinschaft beendet. Die Aufhebung betrifft nur Eheschließungen, die von Gesetzes wegen erst gar nicht hätte
https://www.soldan.de/media/pdf/f5/45/f6/9783406709968_LP.pdf
gelten. Hingegen sind durchaus Fälle denkbar, in denen durch einen Gestaltungs- antrag eine (vorzeitige) Beendigung der Zugewinngemeinschaft herbeigeführt werden soll (§ 1388 BGB), was anderenfalls nur durch eine Scheidung möglich wäre. Bei einem Verzich
http://www.arbeitsrecht.uni-mannheim.de/Lehrstuhlinhaber/Schriftenverzeichnis_F...
besprochen von Vianden, ErbR 2013, 260; Huber, ZVR 2013, 307 f. –. 4. „Haftungsbeschränkung im Bürgerlichen Recht“, Habilitationsschrift Universität. Regensburg, Verlag Mohr Siebeck, Jus Privatum, 819 Seiten (2015). B. Kommentierungen: 1. §§ 1381-1388 BG
http://www.dnotv.de/_files/Dokumente/Stellungnahmen/EntwurfeinesGesetzeszurnder...
1388 BGB-E: a) § 1385 BGB-E. Grundsätzlich ist die Neuformulierung der Vorschrift geeignet, den Charakter als Gestaltungsklage besser zum Ausdruck zu bringen. Redaktionell müsste aber zwischen ‚…ihnen vorzeitige…— ein ‚die— eingefügt werden. Jedoch schlä
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Eintritt-der-Gu...
Den Eheleuten bleibt es unbenommen, nach Eintritt der Gütertrennung durch Ehevertrag wieder die Zugewinngemeinschaft einzugehen. Umstritten ist, ob dies bereits während des laufenden Verfahrens zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft in der Fo
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1388
Titel 6 – Eheliches Güterrecht → Untertitel 1 – Gesetzliches Güterrecht. Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. Zu § 1388: Neugefasst durch G vom 6. 7. 2009 (BGBl I S. 1696). § 1387
https://openjur.de/g/bgb/1388.html
Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. ...
https://www.brennecke-partner.de/1388-BGB-Eintritt-der-Guetertrennung_62020
Mit der Rechtskraft der Entscheidung die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt tritt Gütertrennung ein. Fassung bis zum 31.08.2009 1388 BGB Eintr.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1388/
1388 Eintritt der Gütertrennung [1]. Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAA-73903]. 1Anm. d. Red.: § 1388 i. d. F. des Gesetzes v. 6.