(1) Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wenn
(2) Das Gleiche gilt für andere Rechtshandlungen, wenn die Absicht, den Ehegatten zu benachteiligen, dem Dritten bekannt war.
(3) Die Verjährungsfrist des Anspruchs beginnt mit der Beendigung des Güterstands. Endet der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, so wird die Verjährung nicht dadurch gehemmt, dass der Anspruch erst geltend gemacht werden kann, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder ein Vermächtnis ausgeschlagen hat.
(4) (weggefallen)
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http://www.uni-giessen.de/~g11100/FamRTeil6.pdf
1390 I BGB b. Ausfall der Ausgleichsforderung nach § 1378 II BGB c. § 1375 II Nr. 3 BGB d. Herausgabeanspruch nach Bereicherungsrecht. (Rechtsfolgenverweisung) www.pdfmailer.de · PDFMAILER.DE. Kostenfrei und werbegesponsert PDF drucken und direkt per E-M
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Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1363-1390 BGB (Gesetzliches Ehegüterrecht),. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 13. Auflage 2011. • (zusammen mit Heinz-Peter Mansel) NomosKommentar BGB – Band 1: Allgemeiner. Teil mit EGBGB, §§ 203, 205-213 BGB, Nomos Verl
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1390 BGB-E aufrechterhalten wird. 7. Aufhebung der HausratsVO, Integration in das BGB, §§ 1568a, b, BGB-E a) Systemwechsel. Der Deutsche Notarverein befürwortet die Integration des Verordnungsinhalts in das BGB, da die Auseinandersetzung der Ehewohnung u
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4. kein vertraglicher Ausschluß oder Beschränkung (Ehevertrag § 1408 BGB). II. Rechtsfolge. 1. Ausgleichsforderung in Höhe der Hälfte des Saldos. 2. u.U. zu korrigieren nach § 1378 Abs. 2 BGB (dann ggf. Ausgleichsansprüche gegen Dritte: §. 1390), § 1380,
https://www.soldan.de/media/pdf/87/0c/g0/9783406663604_inh.pdf
Erhöhung des Anfangsvermögens durch privilegierten Erwerb (§ 1374 II BGB) . . 7. 1. Erwerb von Todes wegen . .... Beweislast für Endvermögen (§ 1375 I BGB) und illoyalen Vermögens- minderungen (§ 1375 II BGB) . ..... 12. Abschnitt. Ansprüche des Ausgleic
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Ansprueche-des-...
1390 BGB erlangt Bedeutung, sobald dem zugewinnausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anspruch zusteht, dessen Realisierung aufgrund vermögensmindernder Rechtshandlungen des verpflichteten Ehegatten bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands, in der
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Gesetzestext (1) 1Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wenn 1. der ausgleichspflichtige Ehegatte die unentgeltliche Zuwen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1390/
1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte [1]. (1) 1Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wenn. der ausgleich
https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Bibliothek/Pruefschemata/Familienrech...
Voraussetzungen für Ansprüche gegen Dritte (§ 1390 BGB). Güterrecht. Stand: 17.10.2017. Autor: Brückel. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem wei
http://www.familienrecht-im-net.de/bgb_familienrecht_1363_1390.htm
(2) Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und steht ihm auch kein Vermächtnis zu, so kann er Ausgleich des Zugewinns nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 verlangen; der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten oder eines anderen Pflichtteils