Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.
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http://www.profbrugger.at/publ/Brugger_Par_1409_ABGB_interntionaler_Unternehmen...
(D 1409 Abs 1 ABGB; Haftung pro viribus). Ähnliches gilt nach 419 BGB') (Haftung aber cum viribus). Bei einem Unternehmenskaufvertrag mit Auslandsbe- ziehungen stellt sich die Frage, welche Rechtsordnung nach den Regeln des IPR für die Beurteilung der Üb
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783805910521_Excerpt_001.pdf
1408 Abs 1, 1409–1414 S 1, 1415–1563: Burkhard Thiele. §§ 1408 Abs 2, 1414 S 2: Eckhard Rehme. Dreizehnte Bearbeitung 1994. §§ 1363–1390: Burkhard Thiele. §§ 1391–1407: aufgehoben. §§ 1408 Abs 1, 1409–1414 S 1, 1415–1563: Burkhard Thiele. §§ 1408 Abs 2,
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/73331583-cfaa-4f1a-b1d6-1f32357e093d/133182-f...
12.12.2017 - verbot des § 1409 BGB sowie hinsichtlich der im Recht der Gütergemeinschaft sowie der. Zugewinngemeinschaft enthaltenen zwingenden Vorschriften, z. B. auch im Hinblick auf. Normen, die ganz oder überwiegend dem Schutz Dritter dienen, ergeben
http://www.rechtsanwalt-jung-freiburg.de/trittschall_urteil.pdf
auch nach § 1004 Abs. 1 BGB zur Geltendmachung der Unterlassung und Beseitigung der. Beeinträchtigung. Zur Beurteilung der Schallschutzwerte sei die DIN 1409 heranzuziehen. Durch diese Rege- lung würden lediglich Mindestanforderungen bezeichnet, die zur
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_3_197.pdf
den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. BGB. Nach erfolgter und wirksamer Annahme ist der Weg zur rechtlichen Gestal- tung des Unternehmenskaufvertrages frei. Am Ende steht mit ... Due Diligence“-Prüfung liefert Gran, NJW 2008, 1409. (1412 ff.). ... 453 BGB
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1409
Untertitel 2 – Vertragliches Güterrecht → Kapitel 1 – Allgemeine Vorschriften. Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden. § 1408 BGB, Ehevertrag, Vertragsfreiheit · § 1410 BGB, Form · Top
http://www.bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-1/B...
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https://openjur.de/g/bgb/1409.html
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden. ...
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93125.htm
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1409-1563&ag=6597
(1) 1Ein Betreuter kann einen Ehevertrag nur mit Zustimmung seines Betreuers schließen, soweit für diese Angelegenheit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. 2Die Zustimmung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn der Ausgle