(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/4dd5d6c6-aee4-41bb-87a1-dd47104d2db5/1252.pdf
21.01.2002 - BGB §§ 1374, 1408, 1415 ff. Rückwirkender Wechsel von der Gütergemeinschaft zur Zugewinngemeinschaft. I. Sachverhalt. Eheleute haben im Mai 1957 geheiratet und durch notariellen Ehe- und Erbvertrag im Jahre. 1960 den Güterstand der Gütergeme
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http://www.baden-kollegen.de/wp-content/uploads/Brix_FamRZ_1993_12.pdf
Paris, 3. 11-1982, ebenda; App Rion, 9. 7. 1981,. JCP 1982, II, 19799. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Zur Abgrenzung von §§ 1378 III und 1408 I BGB. Von Michael Brix, Bonn. Für Ehegatten, die sich dem Gedanken stellen, ihre Ehe auf- zulö
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des Münchener Kommentars zum BGB. Band 1: Einleitung und Allgemeiner Teil. §§ 1–240 · ProstG · AGG. Redakteur: Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker. Band 2: Schuldrecht · Allgemeiner Teil. §§ 241–432. Redakteur: Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr
http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/fb5/PDF/Professoren/FamR_Kesseler_f10.pdf
20.01.2011 - Das Gesetz lässt den Ehegatten weitgehende. Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der vermögensrechtlichen Komponenten ihrer Ehe. – Vereinbarungen im Güterrecht, § 1408 Abs. 1 BGB. – Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, § 6. VersAusglG. – Ver
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10.11.2014 - 1408 BGB erfasst zunächst einmal lediglich Vereinbarungen über den sogenannten Güterstand. Liegt kein Ehevertrag vor, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Statt dieses Güterstandes kann der Güterstand der Gütertrennun
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93124.htm
(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. (2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1408/
1408 Ehevertrag, Vertragsfreiheit [1]. (1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. (2) Schließen die Ehegatten in einem E
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Gesetzestext (1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. (2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen ü
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/106689-ausschluss-von-ver...
14.09.2012 - Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs hat zu wichtigen Änderungen im BGB geführt. Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich ist nicht mehr unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidu