§ 1370 BGB, (weggefallen)
Paragraph 1370 Bürgerliches Gesetzbuch

weggefallen


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und ...

http://www.dnotv.de/_files/Dokumente/Stellungnahmen/EntwurfeinesGesetzeszurnder...
können, hat sich auch die wirtschaftliche Bedeutung der Norm weitgehend überholt. Die Aufhebung des § 1370 BGB dient damit der Vereinfachung des Gesetzes, wobei der Deutsche Notarverein aus den gleichen Gründen vorschlägt, auch §. 1369 BGB aufzuheben (vg

Stellungnahme - Deutscher Juristinnenbund eV

https://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/2425/St%2009-02%20Zugewinn...
... Hinsicht, wird die Zugewinngemeinschaft auch in der jetzt reformierten Variante daher möglicherweise von begrenzter Lebensdauer sein. Im Folgenden wird nur auf die Normen des Gesetzesvorschlags eingegangen, die erörterungs- und verbesserungsbedürftig

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610798.pdf
05.11.2008 - Zu Nummer 4 (Aufhebung von § 1370 BGB). Die durch § 1370 BGB angeordnete dingliche Surrogation von Haushaltsgegenständen ist nicht angemessen. Die Lö- sung war von Anfang an rechtspolitisch fragwürdig, da bei der im Zugewinnausgleich bestehe

Skript Dr. Götz

https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2009/...
Recht, aber mit § 1370 BGB). → § 20 II EGBGB betrifft Zugewinnausgleich (neues Recht für anhängige Verfahren, aber § 1374 a.F.). Problem: Ende Güterstand vor dem 1.9.2009 – Verfahren danach? → keine explizite Regelung für § 1568a BGB, also Art. 11 des. G

Zugewinnausgleich Abgrenzungen - Strub & Dr. Krause

https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/upl/website/mandanteninfo/3...
06.01.2016 - achten, so reicht es nicht, dass ausgeführt wird, er habe ihn gekauft und bezahlt.3. Die nach altem Recht bestehende Regelung zur Ersatzbeschaffung, § 1370 BGB, wurde abgeschafft. Nur für vor dem 01.09.2009 abgeschaffte Haushaltsgegenstände


Webseiten zum Paragraphen

Haushaltsgegenstände | Haushaltsgegenstände im Alleineigentum ...

http://www.iww.de/fk/gueterrecht/haushaltsgegenstaende-haushaltsgegenstaende-im...
18.07.2011 - Problematisch sind die Fälle, in denen es um Haushaltsgegenstände geht, die vor dem 1.9.09 angeschafft worden sind. Sind diese Gegenstände als Ersatz für einen von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachten Haushaltsgegenstand angeschafft word

§ 1370 BGB (aufgehoben) Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93102.htm
Frühere Fassungen von § 1370 BGB. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen V

§ 1370 BGB (weggefallen) - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1370
Titel 6 – Eheliches Güterrecht → Untertitel 1 – Gesetzliches Güterrecht. (weggefallen). § 1369 BGB, Verfügungen über Haushaltsgegenstände · § 1371 BGB, Zugewinnausgleich im Todesfall · Top-Rechner · Zumutbare Belastung · Wahl der Steuerklasse · Steuer be

§ 1370 BGB - (weggefallen) - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1370.html
November 2009 · Az. 81 C 33/09 · Zivilrecht Familienrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht. § 1370 BGBBürgerliches Gesetzbuch. ; Art. 229 EGBGB. ; § 266 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der fre

§ 1370 BGB: (weggefallen) - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/1370
1370 BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 4: Familienrecht; Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe; Titel 6: Eheliches Güterrecht; Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht. § 1370 BGB ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht › § 1370

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1370 BGB
    § 1370 Abs. 1 BGB oder § 1370 Abs. I BGB

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