§ 1317 BGB, Antragsfrist
Paragraph 1317 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Antrag kann in den Fällen des § 1314 Absatz 2 Nummer 2 und 3 nur binnen eines Jahres, im Falle des § 1314 Absatz 2 Nummer 4 nur binnen drei Jahren gestellt werden. Die Frist beginnt mit der Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung oder mit dem Aufhören der Zwangslage; für den gesetzlichen Vertreter eines geschäftsunfähigen Ehegatten beginnt die Frist jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, in welchem ihm die den Fristbeginn begründenden Umstände bekannt werden. Auf den Lauf der Frist sind die §§ 206, 210 Abs. 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.


(2) Hat der gesetzliche Vertreter eines geschäftsunfähigen Ehegatten den Antrag nicht rechtzeitig gestellt, so kann der Ehegatte selbst innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit den Antrag stellen.


(3) Ist die Ehe bereits aufgelöst, so kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Seminar Gesetzgebung im Familienrecht - jura.uni-frankfurt.de

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05.06.2014 - 1317 BGB. (durch das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften vom 23.06.2011, BGBl. I S. 1266). 2. Die Änderung von §

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01.02.2018 - Kommentar zu den §§ 305-310 BGB und zum UKlaG, Verlag Dr. Otto Schmidt,. 10. Aufl., Köln 2006: - Vorb. v. § 307 BGB und § 307 BGB (S. 492-832). - Banken (Kreditinstitute), Anh. § 310 BGB Rdn. 75-138 (S. 1273-1312). - Bausparbedingungen, Anh.

Eheaufhebungen - Standesbeamte-Bayern

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Ein Eheaufhebungsantrag ist nicht mehr möglich, wenn die fehlerhafte Ehe bereits anderweitig aufgelöst ist, z.B, durch Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung. ( § 1317 Abs.3 BGB). 5. Verstoß gegen ordre public ( Art.6 EGBGB). Nach Art.6 EGBGB ist eine

Familienrecht - Muscheler, Leseprobe - Verlag Franz Vahlen GmbH

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Ja: Da die Gesetzes- begründung zu § 1317 III BGB n. F. nicht erkennen lässt, dass die Rechtsstellung des aufhebungsberechtigten Ehegatten mit der Neuregelung verschlechtert werden sollte, muss die vom BGH gewählte Lösung auch weiterhin zugelassen werden

Urteil-Fluggastentschädigung, Anschlussflug, verschiedene ...

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12.10.2013 - /Ängtsguericht Frankfurt am Main Agenzei'chen: 30 C 1317/14 (68) :_..‚;r».„‚—..yw— ;. Im Namen des Volkes r Urteil in dem Rechtsstreit. Kläger. Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Walter, Thummerer‚ Endler & Colt, Burgstr. 17. 03046 Cottbus.


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Eheaufhebung gem. §§1313 ff. BGB – Ein Überblick

https://www.anwalt-wille.de/2004/01/eheaufhebung-gem-%C2%A7%C2%A71313-ff-bgb-ei...
01.01.2004 - a) Eine Ehe kann durch den Tod aufgelöst oder durch ein gerichtliches Urteil geschieden (§ 1564 Abs. 1 S. 1 BGB) oder aufgehoben (§ 1313 Abs. 1 S. 1 BGB) ... 1317 Abs. 3). b) Es muß ein Antrag innerhalb der Antragsfrist (grds. 1 Jahr, vgl. §

BGB § 1317 Antragsfrist - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1317/
1317 Antragsfrist [1]. (1) 1Der Antrag kann in den Fällen des § 1314 Absatz 2 Nummer 2 und 3 nur binnen eines Jahres, im Falle des § 1314 Absatz 2 Nummer 4 nur binnen drei Jahren gestellt werden. 2Die Frist beginnt mit der Entdeckung des Irrtums oder der

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 3: Aufhebung der Ehe › § 1317

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1317 BGB
    § 1317 Abs. 1 BGB oder § 1317 Abs. I BGB
    § 1317 Abs. 2 BGB oder § 1317 Abs. II BGB
    § 1317 Abs. 3 BGB oder § 1317 Abs. III BGB

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