(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung.
(2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung
(3) Die §§ 1363 bis 1390 und 1587 finden entsprechende Anwendung, soweit dies nicht im Hinblick auf die Umstände bei der Eheschließung oder bei Verstoß gegen § 1306 im Hinblick auf die Belange der dritten Person grob unbillig wäre.
(4) Die §§ 1568a und 1568b finden entsprechende Anwendung; dabei sind die Umstände bei der Eheschließung und bei Verstoß gegen § 1306 die Belange der dritten Person besonders zu berücksichtigen.
(5) § 1931 findet zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder im Falle des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 die Aufhebbarkeit der Ehe bei der Eheschließung gekannt hat, keine Anwendung.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Unterhaltspflicht.docx
BGB) oder verheiratet waren, wenn die Ehe durch Scheidung (→ Ehescheidung) oder Aufhebung aufgelöst worden ist (§§ 1569 ff., 1318 Abs. 2 BGB). In § 1569 BGB wird das Prinzip der Eigenverantwortung besonders hervorgehoben und die einzelnen Unterhaltstatbe
https://www.bundestag.de/blob/408134/3db8376e7ca94c224071fc343dfc466e/wd-7-149-...
1575 BGB - Unterhalt wegen Inanspruchnahme eines Ausbil- dungsrechts zur Erlangung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. 12. 7.6. § 1576 BGB - Unterhalt aus Billigkeitsgründen. 12. 8. Ehe / Auflösung nach §1314ff., 1569ff. analog, 1318 Abs. 2 BGB. 12.
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_2_ppt....
06.11.2014 - Abs. 2 BGB). • Höchstpersönlichkeit, §. 1311 BGB. Aufhebbare Ehe. Form und Frist § 1316 f. • Verstoß gegen das. Eheverbot des § 1308 BGB. • Verstoß gegen die. Formvorschrift des § 1312. BGB. Vollgültige Ehe. Folgen der Aufhebung §. 1318 BGB
http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil2.pdf
Dr. Martin Lipp. § 4 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten. (§§ 1924-1930 BGB). I. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. 1. Vorrang der gewillkürten Erbfolge ..... Bösgläubigkeit hinsichtlich Aufhebungsgrund. (§ 1318 V BGB). - Eheauflösungsvoraussetzung u
https://www.uni-goettingen.de/de/vorlesungsgliederung/45458.html
4. Familienverfahrensrecht. Teil 2: Eherecht. I. Verlöbnis (§§ 1297-1302 BGB). 1. Eingehung des Verlöbnisses. 2. Wirkungen. 3. Ersatzpflicht bei Rücktritt. II. Eingehung der Ehe (§§ 1303-1318 BGB, §§ 4 ff. PStG). 1. Allgemeine Grundüberlegungen. 2. Vorbe
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrena...
21.11.2014 - Oktober 2009 (BStBl I S. 1318) .... Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB an ehrenamtlich tätige Betreuer (§ 1896. Absatz 1 Satz 1, § 1908i Absatz 1 BGB), Vormünder (§ 1773 Absatz 1 Satz 1 BGB) und. Pfleger (§§ 1909 ff., 1915 Absatz 1 Sat
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1318/
06.07.2009 - 1318 Folgen der Aufhebung [1]. (1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) 1Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung. zugunsten eines
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung 1. zu Gunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/09/lk...
25.09.2012 - ob die gesetzliche Regelung des § 1318 BGB beim vorliegenden Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der Einehe im Rahmen der grundgesetzlich geschützt
https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Bibliothek/Handbuecher/Praxishandbuch...
Die weiteren Folgen richten sich nach § 1318 BGB. Dort ist positiv geregelt, wann ausgehend von den Regeln des Scheidungsfolgenrechts welche Rechtsfolgen eintreten. Uneingeschränkt gelten die Vorschriften zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569
https://www.anwalt-wille.de/2004/01/eheaufhebung-gem-%C2%A7%C2%A71313-ff-bgb-ei...
01.01.2004 - Spricht man über Familienrecht, so denken die meisten an das Unterhalts- oder Scheidungsrecht. Die Eheaufhebung ist selten ein Thema. Neben der Scheidung und dem Tod, kann eine Ehe aber auch durch die Eheaufhebung gem. §§1313 ff. BGB beendet