§ 1318 BGB, Folgen der Aufhebung
Paragraph 1318 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung.


(2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung

1.
zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1303, 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 die Aufhebbarkeit der Ehe bei der Eheschließung nicht gekannt hat oder der in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 von dem anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen getäuscht oder bedroht worden ist;
2.
zugunsten beider Ehegatten bei Verstoß gegen die §§ 1306, 1307 oder § 1311, wenn beide Ehegatten die Aufhebbarkeit kannten; dies gilt nicht bei Verstoß gegen § 1306, soweit der Anspruch eines Ehegatten auf Unterhalt einen entsprechenden Anspruch der dritten Person beeinträchtigen würde.
Die Vorschriften über den Unterhalt wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes finden auch insoweit entsprechende Anwendung, als eine Versagung des Unterhalts im Hinblick auf die Belange des Kindes grob unbillig wäre.


(3) Die §§ 1363 bis 1390 und 1587 finden entsprechende Anwendung, soweit dies nicht im Hinblick auf die Umstände bei der Eheschließung oder bei Verstoß gegen § 1306 im Hinblick auf die Belange der dritten Person grob unbillig wäre.


(4) Die §§ 1568a und 1568b finden entsprechende Anwendung; dabei sind die Umstände bei der Eheschließung und bei Verstoß gegen § 1306 die Belange der dritten Person besonders zu berücksichtigen.


(5) § 1931 findet zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder im Falle des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 die Aufhebbarkeit der Ehe bei der Eheschließung gekannt hat, keine Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Unterhaltspflicht Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Unterhaltspflicht.docx
BGB) oder verheiratet waren, wenn die Ehe durch Scheidung (→ Ehescheidung) oder Aufhebung aufgelöst worden ist (§§ 1569 ff., 1318 Abs. 2 BGB). In § 1569 BGB wird das Prinzip der Eigenverantwortung besonders hervorgehoben und die einzelnen Unterhaltstatbe


PDF Dokumente zum Paragraphen

Überblick über zivilrechtliche Unterhaltsansprüche - Deutscher ...

https://www.bundestag.de/blob/408134/3db8376e7ca94c224071fc343dfc466e/wd-7-149-...
1575 BGB - Unterhalt wegen Inanspruchnahme eines Ausbil- dungsrechts zur Erlangung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. 12. 7.6. § 1576 BGB - Unterhalt aus Billigkeitsgründen. 12. 8. Ehe / Auflösung nach §1314ff., 1569ff. analog, 1318 Abs. 2 BGB. 12.

Familienrecht Vorlesung 2 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_2_ppt....
06.11.2014 - Abs. 2 BGB). • Höchstpersönlichkeit, §. 1311 BGB. Aufhebbare Ehe. Form und Frist § 1316 f. • Verstoß gegen das. Eheverbot des § 1308 BGB. • Verstoß gegen die. Formvorschrift des § 1312. BGB. Vollgültige Ehe. Folgen der Aufhebung §. 1318 BGB

Zweiter Teil: Gesetzliche Erbfolge § 4 Gesetzliches Erbrecht der ...

http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil2.pdf
Dr. Martin Lipp. § 4 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten. (§§ 1924-1930 BGB). I. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. 1. Vorrang der gewillkürten Erbfolge ..... Bösgläubigkeit hinsichtlich Aufhebungsgrund. (§ 1318 V BGB). - Eheauflösungsvoraussetzung u

Vorlesung Familienrecht Gliederung

https://www.uni-goettingen.de/de/vorlesungsgliederung/45458.html
4. Familienverfahrensrecht. Teil 2: Eherecht. I. Verlöbnis (§§ 1297-1302 BGB). 1. Eingehung des Verlöbnisses. 2. Wirkungen. 3. Ersatzpflicht bei Rücktritt. II. Eingehung der Ehe (§§ 1303-1318 BGB, §§ 4 ff. PStG). 1. Allgemeine Grundüberlegungen. 2. Vorbe

Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit;

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrena...
21.11.2014 - Oktober 2009 (BStBl I S. 1318) .... Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB an ehrenamtlich tätige Betreuer (§ 1896. Absatz 1 Satz 1, § 1908i Absatz 1 BGB), Vormünder (§ 1773 Absatz 1 Satz 1 BGB) und. Pfleger (§§ 1909 ff., 1915 Absatz 1 Sat


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1318 Folgen der Aufhebung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1318/
06.07.2009 - 1318 Folgen der Aufhebung [1]. (1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) 1Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung. zugunsten eines

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1318 – Folgen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung 1. zu Gunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Unzulässige ...

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/09/lk...
25.09.2012 - ob die gesetzliche Regelung des § 1318 BGB beim vorliegenden Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der Einehe im Rahmen der grundgesetzlich geschützt

Erbrecht (§ 1318 Abs. 5 BGB) / Folgen der Aufhebung ... - Rechtsportal

https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Bibliothek/Handbuecher/Praxishandbuch...
Die weiteren Folgen richten sich nach § 1318 BGB. Dort ist positiv geregelt, wann ausgehend von den Regeln des Scheidungsfolgenrechts welche Rechtsfolgen eintreten. Uneingeschränkt gelten die Vorschriften zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569

Eheaufhebung gem. §§1313 ff. BGB – Ein Überblick

https://www.anwalt-wille.de/2004/01/eheaufhebung-gem-%C2%A7%C2%A71313-ff-bgb-ei...
01.01.2004 - Spricht man über Familienrecht, so denken die meisten an das Unterhalts- oder Scheidungsrecht. Die Eheaufhebung ist selten ein Thema. Neben der Scheidung und dem Tod, kann eine Ehe aber auch durch die Eheaufhebung gem. §§1313 ff. BGB beendet


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 3: Aufhebung der Ehe › § 1318

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1318 BGB
    § 1318 Abs. 1 BGB oder § 1318 Abs. I BGB
    § 1318 Abs. 2 BGB oder § 1318 Abs. II BGB
    § 1318 Abs. 3 BGB oder § 1318 Abs. III BGB
    § 1318 Abs. 4 BGB oder § 1318 Abs. IV BGB
    § 1318 Abs. 5 BGB oder § 1318 Abs. V BGB

  • Werbung