(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie
(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
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https://portal.uni-freiburg.de/jura/downloads/ehewirkungen/at_download/file
38 FamFG) mit Wirkung für die Zukunft (§ 1313 BGB);. Aufhebungsantrag nach § 121 Nr. 2 FamFG („Ehesache“); das Antragsrecht der „zuständigen Verwaltungsbehörde“ (§ 1316 BGB) übt seit dem 31.1.2001 in BaWü das RP Tübingen aus. - Vorliegen eines Aufhebungs
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_2.ppt....
31.10.2013 - Ehemündigkeit der Partner? Bei Keusch. (17 Jahre) nicht gegeben, hindert aber nicht das Zustandekommen der Ehe. (arg. § 1314 Abs. 1 BGB). – Form des § 1310 Abs. 1 S. 1 BGB ist gewahrt: Ehewillenserklärung vor dem. Standesbeamten. – Verstoß g
http://www.standesbeamte-bayern.de/wp-content/uploads/2016/10/vortraege_meier_e...
Antragsberechtigt ist ebenso jeder Ehegatte, bei Doppelehen auch die dritte Person, also der Ehegatte der ersten Ehe. In folgenden Fällen ist nur der Ehegatte, nicht dagegen unsere Behörde antragsberechtigt ( § 1316 Abs.1 Nr.2 BGB):. - § 1314 Abs.2 Nr.2
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/9%20WF%20127-06.pdf
10.05.2006 - aus folge das Vorliegen des Aufhebungsgrundes für die Ehe gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB, da der Antragsteller seiner Behauptung nach bei Kenntnis dieses Umstandes nicht die Ehe geschlossen hätte. Der Antragsteller beantragt, die geschlossene
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0275-17.pdf
06.04.2017 - Ehen, die unter Verstoß gegen die §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 BGB geschlossen wurden, können – unabhängig vom konkreten Aufhebungsgrund – nach § 1314 BGB auf- gehoben werden, d. h. sie sind bis zur Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses w
http://www.uni-giessen.de/~g11100/FamRTeil2.pdf
Die 17jährige F erwartet ein Kind. Da F und ihr 18-jähriger Freund M,. Erzeuger des Kindes, ohnehin heiraten wollen, entschließen sie sich schon jetzt zur Trauung. Die Eltern der F haben Bedenken: F leide an einer krankheitsbedingten Geistesstörung und ü
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93073.htm
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie 1. entgegen § 1303 Satz 1 mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, oder 2. entgegen den §§ 1304, 1306,
https://www.anwalt-wille.de/2004/01/eheaufhebung-gem-%C2%A7%C2%A71313-ff-bgb-ei...
01.01.2004 - §1314 BGB sind abschließend: a) Gem. § 1314 Abs. 1 kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn Sie gegen bestimmte Vorschriften der §§1303 ff. BGB verstößt: aa) Wurde die Ehe gem. § 1303 (Eheunmündigkeit) geschlossen, ist die Ehe grds. aufhebbar.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist. (2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn 1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkei
http://justillon.de/2017/05/bewusstlos-in-die-ehe/
25.05.2017 - Es gibt gesetzliche Regelungen, bei denen staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Dazu gehört § 1314 Abs. 2 Nr. 1, Alt. 1 BGB. Nach dieser Norm kann eine Ehe “aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand
https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Bibliothek/Handbuecher/Praxishandbuch...
Auszug: Bei der Eheaufhebung wird anders als bei der Scheidung auf Mängel abgestellt, die bereits bei Eheschließung vorlagen. Die Aufhebungsgründe sind in § 1314 BGB abschließend normiert. Nach § 1314 Abs. 1 BGB können Verstöße gegen die öffentliche Ordn