(1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte.
(2) Mit der Schließung der neuen Ehe wird die frühere Ehe aufgelöst, es sei denn, dass beide Ehegatten der neuen Ehe bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte. Sie bleibt auch dann aufgelöst, wenn die Todeserklärung aufgehoben wird.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.bundestag.de/blob/389046/b76197dc9d09d3b065d03b924458ca1b/c_gesetze...
04.11.2014 - Aufhebung und die Antragsfristen für die Aufhebung einer Ehe (§ 1314 BGB) auch für Lebenspartnerschaften gelten. Zu Buchstabe c (Absatz 5). Mit der vorgeschlagenen Änderung wird das LPartG an § 1319 und § 1320 BGB angepasst. Diese Vorschrift
http://d-nb.info/96006351x/04
175. 5.4.1. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Wortlaut der. §§ 836 ff BGB und des § 1319 ABGB. 175. 5.4.2. Gebaude, Werk. 179. 5.4.3. Teil. 182. 5.4.4. Einsturz, Ablòsung. 184. 5.4.5. Mangel. 186. 5.4.6. Schaden. 188. 5.4.7. Verursachungszusammenhang.
https://www.bna-ev.de/downloads/urteile%20heimtierhaltung/VG_Gelsenkirchen_16_L...
10.8.2017 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16 L 1319/11. |. - WWW.nrWe.de. = -. Justiz- ... allein zu tragen. http://wwwjustiz.nrw.de/nrwe/ovgsſvg_gelsenkirchenj2012/16 L_1319_11beschluss20120109.html 1/7 .... Auch ohne Rückgriff auf die in § 121 des Bü
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Online-Leseprobe_BGBKomm_08677.pdf
2261. Titel 4. Wiederverheiratung nach Todeserklärung. §§ 1319, 1320 . . . . . 2269. Titel 5. Wirkungen der Ehe im Allgemeinen. §§ 1353–1362 . . . . . 2270. Titel 6. Eheliches Güterrecht. Untertitel 1. Gesetzliches Güterrecht. §§ 1363–1390 . . . . . 2310
http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil2.pdf
Dr. Martin Lipp. § 4 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten. (§§ 1924-1930 BGB). I. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. 1. Vorrang der gewillkürten Erbfolge. - Testament (§ 1937 BGB) ... gesetzliche Erben als Nacherben ; § 2105 BGB gesetzliche Erben als
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1319/
1319 Aufhebung der bisherigen Ehe. (1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werd
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/BGB_Familienrecht/viertes-buch-fam...
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Eheschließung aufgehoben werden? § 1319 - § 1320 BGB, bzw bis § 1352 BGB.
https://www.keystonefestivals.com/festivals/bluegrass-and-beer/bgb-_0012_img_13...
River Run Village. August 4 – 5. Keystone, Colorado. Buy Tickets. Festival Guide. Home · Tickets · Schedule · Lineup · Events · Info · Get Involved. bgb-_0012_IMG_1319. Home » Festivals » Bluegrass and Beer » bgb-_0012_IMG_1319. Facebook · Twitter · Inst
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-94940?hl=...
930 BGB. Orientierungsätze: 1. Übernimmt es der Sicherungsgeber, das Sicherungsgut im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu verkaufen, führt er an den Käufer eine entgeltliche Lieferung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus. Zudem greift
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml/action/controls.sa...
... für das Königreich Sachsen> Dritter Theil - Das Recht der Forderungen> Zweite Abtheilung - Von einzelnen Arten der Forderungen> Erster Abschnitt. Forderungen aus Verträgen und vertragsähnlichen Verhältnissen> XVI. Geschäftsführung vermöge Auftrages>