(1) Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen. Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung verweigern, wenn
(2) Als Standesbeamter gilt auch, wer, ohne Standesbeamter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Eheregister eingetragen hat.
(3) Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Ehegatten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, und
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
3 aa) Tatbestand der Eheschließung. Zunächst muss der Tatbestand der Eheschließung erfüllt sein. Diesen beschreibt. § 1310 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach wird die Ehe nur dadurch geschlossen, dass die. Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_WS0809/ws0809_fam_f...
Eingehung der Ehe. „Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die. Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen“ (§ 1310 I BGB). „Wer eine kirchliche Trauung vornimmt, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Stand
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783406665479_1410201606152396_lp.pdf
33; Spellenberg, Handschuhehen im IPR, FS Schwab, 2005, 1279; Sturm, Zum neuen § 1310 Abs. 3 BGB, FS. Rolland, 1999, 373; Sturm, Die Nichtehe und ihre „Heilung“ (§ 1313 Abs. 3 BGB) im Alltag des Standesbeamten,. StAZ 1999, 289; Sturm, Handschuhehe und Se
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstippeheschliessung.pdf
entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 1303 ff BGB. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ehe fehlerfrei geschlossen? Grundsätzlich gilt eine Ehe nach § 1310 I BGB als geschlossen, wenn die beiden. Eheschließenden vor einem Standesbeamten erkl
http://www.uni-giessen.de/~g11100/FamRTeil2.pdf
Die 17jährige F erwartet ein Kind. Da F und ihr 18-jähriger Freund M,. Erzeuger des Kindes, ohnehin heiraten wollen, entschließen sie sich schon jetzt zur Trauung. Die Eltern der F haben Bedenken: F leide an einer krankheitsbedingten Geistesstörung und ü
http://www.rechtslexikon.net/d/eheschliessung/eheschliessung.htm
Das BGB regelt seit dem 1.7. 1998 (bis dahin galt das sog. Ehegesetz) das Recht der Eheschließung. Die Ehe wird nach § 1310 BGB dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Erforde
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1310/
Buch 4: Familienrecht. Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe. Titel 2: Eingehung der Ehe. Untertitel 4: Eheschließung. § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen [1]. (1) 1Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Ehe schließenden vor
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. 2Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzu
http://www.doelle-web.de/coaching/wiso/bgb/1310.html
1310 BGB Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen. (1) Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an d
https://www.anwalt-wille.de/2004/01/eheaufhebung-gem-%C2%A7%C2%A71313-ff-bgb-ei...
01.01.2004 - Eine Nichtehe liegt u.a. vor, wenn die Ehe nicht vor einem Standesbeamten geschlossen wird (§ 1310 BGB). Standesbeamter ist, wer als solcher bestellt ist (§§5 ff. PStG) oder das Amt des Standesbeamten öffentlich ausübt und die Ehe in das Hei