Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/downloads/seminar0809/Felix_Kessler_...
I. Einführung. 1. II. Historische Entwicklung. 1 a. Allgemeiner historischer Rückblick. 1 - 4 b. Römisch-Katholische Kirche. 4 - 5 c. Islam. 5 - 6. III. Rechtslage in der BRD. 6 a. Zivilrechtliche Norm § 1307 BGB. 6 - 7 b. Normzweck. 7 - 8 aa. Verwandtsc
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
hen, mit der Folge, dass eine Eheschließung nichtig ist, wenn sie dagegen verstößt. Doch gilt auch hier: Der Standesbeamte darf eine verbotswidrige Ehe nicht schlie- ßen. Im Verstoßensfalle kommt eine Aufhebung gem. §§ 1313, 1314 BGB in Be- tracht, wenn
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 7: Familienrecht I (§§ 1297-1588), LPartG, · GewSchG, VersAusglG .... 39 Vgl. BeckOK BGB/Hahn Rn. 17; Palandt/Brudermüller Rn. 10; Staudinger/Löhnig (2007) Rn. 44; aA Gern- .... Ein Verstoß gegen
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III. Eheverbote ...................................................................................................................................... 16. 1. Doppelehe, § 1306 BGB ..........................................................................
http://www.standesbeamte-bayern.de/wp-content/uploads/2016/10/vortraege_meier_e...
1306 BGB, Doppelehe,. - § 1307 BGB, Eheschließung zwischen Verwandten in gerader Linie oder. Geschwistern,. - § 1311 BGB, keine gleichzeitige Anwesenheit der Eheschließenden bei der Trau- ung, bzw. Eheschließung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung,
https://openjur.de/g/bgb/1307.html
1307 Verwandtschaft →. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93066.htm
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
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Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist. A. Eheschließungsverbot. Rz. 1
http://www.abstammungsrecht.de/olg-naumburg-%C2%A7%C2%A7-1307-und-1308-bgb-steh...
26.02.2016 - Das OLG Naumburg hatte in einem Verfahren um die Folgebeurkundung des Ehenamens im Eheregister inzident über die Frage zu entscheiden, ob die Adoption des Schwiegersohnes durch den Schwiegervater mit den Eheverboten wegen naher Verwandtschaf
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1307/
20.07.2017 - 1307 Verwandtschaft. 1Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. 2Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen