(1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein.
(2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 1069 bis 1084 ein anderes ergibt.
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Pfandrecht an einem Recht, insbesondere an einer Forderung (§ 1273 Abs. 1 BGB); Nießbrauch an einem Recht (§ 1068 Abs. 1 BGB); Recht an einem Erbbaurecht (§ 11 ErbbaurechtsVO). Man bezeichnet auch diese Rechte an Rechten bisweilen als "dingliche Rechte",
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11 ff, 2 UrhG) oder auch an Rechten (hier spricht aber Köhler, S. 277 nicht von absoluten Rechten, sondern von verdinglichten obligatorischen Rechten, die den absoluten Rechten angenähert sind; Bsp. Nießbrauch an einem Recht, §§ 1068 ff. BGB). Diese Rech
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BGH, Urteil vom 19. 11. 2008 - VIII ZR 311/07, NJW 2009, 1068. Leitsätze: Die Bestimmung des § 346 II 2 BGB, nach der bei der Berechnung des Wertersatzes die im Vertrag bestimmte. Gegenleistung zu Grunde zu legen ist, findet auch im Falle des Rücktritts
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dert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. 11 Sa 1068/08. 2 Ca 2557/08 .... S. des § 315 BGB über den klägerischen Altersteilzeitantrag entscheiden müs- ... keinen Besc
https://www.vw-online.eu/fileadmin//redaktion/Dokumente/ImFokus/2012/12001465%2...
07.02.2012 - Die Parteien waren durch einen Stromlieferungsvertrag verbunden. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB durfte die Beklagte gegen die Klägerin als ihre Vertragspartnerin keine überhöhten Forderun- gen geltend machen. Diese Pflicht hat die Beklagte verletzt,
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Alt. 1 BGB gem. § 275 Abs. 1 BGB befreit (s.o.). II. Kausaler Ersatz. R müsste weiterhin einen kausalen Ersatz erlangt haben. Dabei genügt es, dass das Ereignis, das zum Wegfall der Leistungspflicht geführt hat und der. 6 Ausführlich dazu Canaris, FS Wie
http://www.uni-potsdam.de/u/prwirt/ZR_I_WiSe2017_Loesung.pdf
Wie (und wo) bezeichnet das BGB das beschränkte dingliche Recht, welches dem Berechtigten das Recht zuordnet, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen? [5]. Nießbrauch gem. §§ 1030, 1068 BGB. 1b. Wie (und wo) bezeichnet das BGB Bestandteile
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1068/
20.07.2017 - 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten. (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht
http://der-kleine-rechtsfreund.de/Archiv_Bund/BGB1068_1089.html
1068 BGB (Nießbrauchgegenstand). (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 1069 bis 1084 ein ande
https://www.brennecke-partner.de/1068-BGB-Gesetzlicher-Inhalt-des-Niessbrauchs-...
(1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen ent.
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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1068 – Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1068 – Gesetzlicher Inhalt des. (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nieß
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-125932?hl...
Schlagworte: Grundstückskauf, Anschluss an öffentlichen Kanal, Gewährleistungsausschluss, Schmutzwasserkanal, Erschließungskosten, voll erschlossen, § 444 BGB, arglistige Täuschung, Beschaffenheitsgarantie, Abwasseranlage, Kaufvertrag, notarielle Urkunde