§ 1068 BGB, Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
Paragraph 1068 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein.


(2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 1069 bis 1084 ein anderes ergibt.


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BGB Sachenrecht - Wirtschaftsrecht-Online

http://www.wirtschaftsrecht-online.info/Kostenlose%20Probeseiten/BGB%20Sachenre...
Pfandrecht an einem Recht, insbesondere an einer Forderung (§ 1273 Abs. 1 BGB); Nießbrauch an einem Recht (§ 1068 Abs. 1 BGB); Recht an einem Erbbaurecht (§ 11 ErbbaurechtsVO). Man bezeichnet auch diese Rechte an Rechten bisweilen als "dingliche Rechte",

Subjektive Rechte

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
11 ff, 2 UrhG) oder auch an Rechten (hier spricht aber Köhler, S. 277 nicht von absoluten Rechten, sondern von verdinglichten obligatorischen Rechten, die den absoluten Rechten angenähert sind; Bsp. Nießbrauch an einem Recht, §§ 1068 ff. BGB). Diese Rech


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BGH, Urteil vom 19 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/examen/exame...
BGH, Urteil vom 19. 11. 2008 - VIII ZR 311/07, NJW 2009, 1068. Leitsätze: Die Bestimmung des § 346 II 2 BGB, nach der bei der Berechnung des Wertersatzes die im Vertrag bestimmte. Gegenleistung zu Grunde zu legen ist, findet auch im Falle des Rücktritts

LAG Düsseldorf 11 Sa 1068/08 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf

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dert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. 11 Sa 1068/08. 2 Ca 2557/08 .... S. des § 315 BGB über den klägerischen Altersteilzeitantrag entscheiden müs- ... keinen Besc

- Urteil des Amtsgericht Meldorf vom 7.2.2012 - 83 C 1068/11 ...

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07.02.2012 - Die Parteien waren durch einen Stromlieferungsvertrag verbunden. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB durfte die Beklagte gegen die Klägerin als ihre Vertragspartnerin keine überhöhten Forderun- gen geltend machen. Diese Pflicht hat die Beklagte verletzt,

Fall 03 Lösung

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Alt. 1 BGB gem. § 275 Abs. 1 BGB befreit (s.o.). II. Kausaler Ersatz. R müsste weiterhin einen kausalen Ersatz erlangt haben. Dabei genügt es, dass das Ereignis, das zum Wegfall der Leistungspflicht geführt hat und der. 6 Ausführlich dazu Canaris, FS Wie

klausur WiSe 2016/2017 Zivilrecht (Privatrecht) - Universität Potsdam

http://www.uni-potsdam.de/u/prwirt/ZR_I_WiSe2017_Loesung.pdf
Wie (und wo) bezeichnet das BGB das beschränkte dingliche Recht, welches dem Berechtigten das Recht zuordnet, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen? [5]. Nießbrauch gem. §§ 1030, 1068 BGB. 1b. Wie (und wo) bezeichnet das BGB Bestandteile


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BGB § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1068/
20.07.2017 - 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten. (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht

Archiv-Text-Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1068-1089 - SaDaBa

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1068 BGB (Nießbrauchgegenstand). (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 1069 bis 1084 ein ande

.§ 1068 BGB Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten

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(1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen ent.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1068 - Haufe

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LG Amberg, Endurteil v. 14.07.2016 – 24 O 1068/15 - Bürgerservice

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-125932?hl...
Schlagworte: Grundstückskauf, Anschluss an öffentlichen Kanal, Gewährleistungsausschluss, Schmutzwasserkanal, Erschließungskosten, voll erschlossen, § 444 BGB, arglistige Täuschung, Beschaffenheitsgarantie, Abwasseranlage, Kaufvertrag, notarielle Urkunde


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 2: Nießbrauch an Rechten › § 1068

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1068 BGB
    § 1068 Abs. 1 BGB oder § 1068 Abs. I BGB
    § 1068 Abs. 2 BGB oder § 1068 Abs. II BGB

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