§ 1065 BGB, Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
Paragraph 1065 Bürgerliches Gesetzbuch

Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.


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EBV

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06.05.2014 - 292 BGB (Haftung ab Rechtshängigkeit bei Herausgabepflicht); § 1007 III 2 BGB; § 1065 BGB (Nießbrauch); § 1227 BGB (Pfandrecht); Nach h.M. analog bei §§ 894 und 1004 BGB; umstritten ist die Analogie bei § 888 BGB. 2. Eine Vindikationslage, d


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Das System der Ansprüche - jura | Uni Bonn

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dd) §§ 1227, 985 BGB Pfandgläubiger -> unrechtmäßiger Besitzer ee) § 2018 BGB Erbe -> Erbschaftsbesitzer b) Possessorische Ansprüche (folgen aus dem Besitz). § 861 BGB. 2. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche a) Endgültig: §§ 12; 1004; 1027; 1090 II;

Beschränkt dingliche Rechte, §§ 1018 ff. BGB - Jura Online

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3. Inhalt. Fruchtziehung und Besitz, § 1036 BGB. 4. Entstehung. Einigung und Eintragung, § § 873, 1030 BGB bzw. § § 929 ff., 1032 BGB. 5. Übertragung. Nicht möglich; Arg.: § 1059 BGB. 6. Ansprüche. Herausgabe, § § 1065, 985, 861, 1007 BGB. Unterlassung,

Anspruchsgrundlagen im Bereich des Sachenrechts1

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BGB. 3. Ansprüche gegen den Besitzer auf Schadensersatz, §§ 989, 990 I, 992 iVm 823, 987 II BGB. V. Ansprüche aus beschränkt dinglichen Rechten. 1. Ansprüche zum Schutz und zur Verwirklichung des dinglichen Rechts: Verweisung auf. § 1004 BGB in §§ 1027,

OLG Brandenburg - Brandenburgisches Oberlandesgericht

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Karteikarten zum Sachenrecht EBV - jura.uni-mainz.de

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23.07.2003 - der Nießbraucher, § 1065 BGB; d) der Anwartschaftsrechtsinhaber, str. (nach t.v.A. gilt § 985 BGB analog für das Anwartschaftsrecht als „wesensgleiches Minus“ zum Eigentum;. a.A. ablehnend, keine Anspruchshäufung, ggf. Ermächtigung des Anwar


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§ 1065 BGB - Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts

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1065 BGB - § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden.

.§ 1065 BGB Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts

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Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vor.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1065

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1065 BGB
    § 1065 Abs. 1 BGB oder § 1065 Abs. I BGB

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