(1) Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer der Sachen; nach der Beendigung des Nießbrauchs hat er dem Besteller den Wert zu ersetzen, den die Sachen zur Zeit der Bestellung hatten. Sowohl der Besteller als der Nießbraucher kann den Wert auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen.
(2) Der Besteller kann Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Anspruch auf Ersatz des Wertes gefährdet ist.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/010/1401067.pdf
20.05.1999 - re in §676b Abs.3 BGB-E, wo weitergehende. Pflichten des überweisenden Kreditinstituts gere- gelt werden. 10. Zu Artikel 1 Nr. 6 (§ 676 a Abs. 2 Satz 1 BGB). In Artikel 1 Nr. 6 ist § 676a Abs. 2 Satz 1 durch folgende Sätze zu ersetzen: Druck
http://wirth.uni-mannheim.de/bachelor_bwl_wipaed/Glied%20SaR/GliedSachenRFSS201...
15.02.2018 - bb) Erfüllung eines Kaufvertrags über unbewegliche Sachen durch. Auflassung und Eintragung im Grundbuch gemäß §§ 873, 925. BGB c) Erfüllung des Rechtskaufs durch Abtretung §§ 398, 413 BGB ... a) Merkmale des unmittelbaren Besitzes § 854 Abs.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Kogel-Strategien-Zugewinnausgl...
Schmerzensgeld 1063 ff. – Begrenzung von Zugewinnausgleichs- ansprüchen über § 242 BGB 1067. – Betreuung 1067. – Entstehen vor oder nach der Trennung 1066. – grundsätzliche Herausnahme aus dem Zuge- winnausgleich 1067. – Härten 1063. – immaterielle Rufsc
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/9783848711031_lese01.pdf
BGB. Ring | Grziwotz | Keukenschrijver. NomosKOMMENTAR. Sachenrecht. Nomos. Band 3. 4. Auflage. In Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein. Herausgegeben von ... rechtsfähigen BGB-Gesellschaft im Rechtsverkehr, eher Ruhe eingekehrt. Zahlreiche .... Unt
http://www.ihr-anwalt.de/krueger/download/BGBSachenrecht1.pdf
Verbrauchbare Sachen (§ 92 Abs. 1 BGB). = Sachen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in dem. Verbrauch oder der Veräußerung bestehen (z.B.. Nahrungsmittel, Benzin). Folge für Nutzungsrechte §§ 1067, 1075 BGB. • Teilbare Sachen (§ 752 Satz 1 BGB). = Sachen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1067/
20.07.2017 - 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen. (1) 1Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer der Sachen; nach der Beendigung des Nießbrauchs hat er dem Besteller den Wert zu ersetzen, den die Sache
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer der Sachen; nach der Beendigung des Nießbrauchs hat er dem Besteller den Wert zu ersetzen, den die Sachen zur Zeit der Bestellung hatten. 2Sowohl der Besteller
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml/action/controls.sa...
Startseite> Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen> Dritter Theil - Das Recht der Forderungen> Zweite Abtheilung - Von einzelnen Arten der Forderungen> Erster Abschnitt. Forderungen aus Verträgen und vertragsähnlichen Verhältnissen> II. Darle
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130822_1bvr106712.html
22.08.2013 - aa) Die verzögerte Sachbearbeitung durch die Gerichte sei von der Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 Abs. 1 GG) erfasst, weil sich aus dem Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG be