(1) Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache erlischt, wenn er mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft.
(2) Der Nießbrauch gilt als nicht erloschen, soweit der Eigentümer ein rechtliches Interesse an dem Fortbestehen des Nießbrauchs hat.
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15.07.2014 - Ein Vertrag, durch den ein Dritter einen Anspruch auf ein Grundstück erhält, unterliegt der Form des § 311b I BGB. .... von Verträgen zugunsten Dritter, Jura 2012, 539-542; Höhne/Kühne, Der Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter - Ansp
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winnausgleich 1067. – Härten 1063. – immaterielle Rufschädigung 1067. – Leistungsverweigerungsrecht des Ausgleichs- schuldners 1063. – Pflege 1067. – Querschnittslähmung 1067. – Verschuldenselement bei § 1381 BGB 1063. – Vorhandensein am Stichtag 1063. –
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433 I 1 Fall 2 BGB. I. Unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen K und C (-). II. Erwerb einer vertraglichen Beziehung durch gesetzliche Erbfolge (-) .... Anspruch erhalten bleiben. ▫ Arg: allgemeiner Rechtsgedanke, vgl. die. Ausnahmeregelungen der §§
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Typ nach lediglich rechtlich vorteilhaft ist, so dass der Minderjährige sie nach § 107 BGB ohne. Einschaltung der gesetzlichen Vertreter vornehmen kann. Daran ändert auch der „Vorbehalt des. Niesbrauchs“ nichts. Zwar sieht § 1063 BGB vor, dass der Niesbr
https://d-nb.info/98661758X/04
Die Entstehung des BGB im Überblick mit Nachweis der Quellentexte. {Joachim RückertlStefan Stalte). XXXII vor 241. ... 1063. §§ 280-285. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (Martin Josef Schermaier). 1178. §§286-292. Verzug des Schuldners (Sebastian
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat103.pdf
BGHZ 42, 333 [338f.] = NJW 1964, 1851 = LM § 566. BGB Nr. 12; BGHZ 52, 25 [28] = NJW 1969, 1063 = LM § 126 BGB Nr. 6; Senat, NJW 1992, 2283 = LM H. 1/1993 § 305 BGB Nr. 58 m.w.Nachw.). Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob zur Wahrung der. Schriftfo
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92832.htm
(1) Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache erlischt, wenn er mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. (2) Der Nießbrauch gilt als nicht erloschen, soweit der Eigentümer ein rechtliches Interesse an dem Fortbestehen des.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1063/
1063 Zusammentreffen mit dem Eigentum. (1) Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache erlischt, wenn er mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. (2) Der Nießbrauch gilt als nicht erloschen, soweit der Eigentümer ein rechtliches Interesse an de
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1063/
1063 BGB - § 1063 Zusammentreffen mit dem Eigentum (1) Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache erlischt, wenn er mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. (2) Der Nießbrauch gilt als nicht.
https://www.brennecke-partner.de/1063-BGB-Zusammentreffen-mit-dem-Eigentum_61689
(1) Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache erlischt wenn er mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. (2) Der Nießbrauch gilt als nicht.
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=CU...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1061 SächsBGB, § 1062 SächsBGB, § 1059 SächsBGB, § 1060 SächsBGB, § 1063 SächsBGB. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1059-1063 ...