§ 106 BGB, Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Paragraph 106 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Zivilrecht IIIc: Vertragliche Schuldverhältnisse - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70047692/Folien_Hausarbeit_Schuldrecht_AT_AC....
P: Minderjährigkeit der T §§ 2, 106 BGB. aa. Lediglich rechtlich vorteilhafte WE (-) Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung. bb. Einwilligung gesetzlicher Vertreter, § 107 Abs. 1 BGB (+). ZE: Angebot der T (+). Annahme des B (+). 8. Cordes, SchuldR AT. B. An


PDF Dokumente zum Paragraphen

Übersicht 11 - Geschäftsfähigkeit

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Beschränkt geschäftsfähige Personen können in bestimmtem Umfang. Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen. Grundsätzlich bedürfen sie aber der. Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (§ 107 I BGB). 1. Voraussetzungen. Das BGB kennt nur die beschränkte Geschäf

Übersicht 13 - Probleme der beschränkten Geschäftsfähigkeit

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Wenn ein Minderjähriger i.S.v. § 106 BGB in einem Sachverhalt auftritt und rechtserhebliche Handlungen vollzieht, ist nach der Wirksamkeit dieser Handlungen, konkret nach der Wirksamkeit der von ihm abgegebenen Willenserklärungen zu fragen. Da der Minder

Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB - WWW-Docs for B-TU

https://www-docs.b-tu.de/fg-umweltrecht/public/Privatrecht_U%CC%88bungen/Pr%C3%...
Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB. •. Definition: Minderjähriger o Ab Vollendung des 7. Lebensjahres, § 106 BGB o bis Vollendung des 18. Lebensjahres, § 2 BGB. 1. Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen. • Prüfung ob lediglich

Dokumentnummer: 11317 letzte Aktualisierung - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/5bddda03-722f-403e-b0e8-a38f8dbe3881/11317.pdf
/11317.doc. DNotI. Deutsches Notarinstitut. Dokumentnummer: 11317 letzte Aktualisierung: 25.04.2003. InsO §§ 103, 106, 129 ff.; BGB § 409. Mitwirkungspflicht des Insolvenzverwalters zum Vollzug eines Grundstückskaufvertrages wegen eingetragener Vormerkun

§ 2 IV - Geschäftsfähigkeit

https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BGB_AT_0506_%C2%A72IV.pdf
nach ein vorübergehender ist,. § 104 Nr. 2 BGB. Rechtsfolge: Nichtigkeit der. Willenserklärung, § 105. Abs. 1 BGB. Geschäftsfähigkeit. Volljährige, d.h.. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, § 2 BGB. Beschränkte Geschäfts- fähigkeit. - Minde


Webseiten zum Paragraphen

§ 106 BGB - Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger - openJur

https://openjur.de/g/bgb/106.html
106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger →. Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91756.htm
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Geschäftsfähigkeit – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
14.06.2017 - Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern kön

BGB § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_106/
20.07.2017 - 104 Geschäftsunfähigkeit · § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung · § 105a Geschäfte des täglichen Lebens · § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger · § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters · § 108 Vertragsschluss ohne Ein

juraschema.de · Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB ...

http://juraschema.de/index.php?thema=zr_106
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 1: Geschäftsfähigkeit › § 106

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 106 BGB
    § 106 Abs. 1 BGB oder § 106 Abs. I BGB

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