(1) Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen genehmige. Nach dem Ablauf der Frist ist der Besitzer berechtigt, Befriedigung aus der Sache nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei einem Grundstück nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen zu suchen, wenn nicht die Genehmigung rechtzeitig erfolgt.
(2) Bestreitet der Eigentümer den Anspruch vor dem Ablauf der Frist, so kann sich der Besitzer aus der Sache erst dann befriedigen, wenn er nach rechtskräftiger Feststellung des Betrags der Verwendungen den Eigentümer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung aufgefordert hat und die Frist verstrichen ist; das Recht auf Befriedigung aus der Sache ist ausgeschlossen, wenn die Genehmigung rechtzeitig erfolgt.
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https://www.uniper.energy/sites/default/files/2017-06/buergschaftsformular_aueg...
770 Abs. 2 BGB gilt nicht, soweit die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Begünstigten. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Bürgschaft
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
... Pawlowski, Rechtsfähigkeit im Alter?, JZ 2004, 13; Pauckstadt-Maihold, Rechtsfähigkeit, JA 1994, 378–382; Petersen, Die rechtsfähige Personengesellschaft, Jura 2004, 683; K. Schmidt, Die BGB-Außengesellschaft: rechts- und parteifähig, NJW 2001, 993-1
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/jus2013_495.pdf
06.11.2016 - Das in den §§ 987–1003 geregelte EBV befasst sich mit den Ansprüchen zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem ... die von ihm herauszugebende Sache gemacht hat (§§ 994–1003). Die besondere .... Gegen den redlichen unverklagten Besitzer,
https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
969 BGB – Herausgabe an den Verlierer. Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an ... 972 BGB – Zurückbehaltungsrecht des Finders. Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche ... die Empfangsberechtigten nach der Vorschrift des § 1003 zur Erkl
https://www.rak-sachsen.de/documents/2015/07/fallbroschuere-2014-2-lehrjahr-loe...
trag ab Eingang dieses Gesuchs mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen ist ... dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen sind sowie dem Kläger eine vollstreckbare Ausferti- ... 1,0 Einigungsgebühr, geri
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_4_1027.pdf
2016, § 1001 Rn. 1; Gursky, in: Staudinger, Kommentar zum. BGB, 2012, Vorbemerkungen zu §§ 994-1003 Rn. 66 und. § 1001 Rn. 1. es ein Recht einräumt, zugleich Regelungen hinsichtlich dessen Geltendmachung. Hierbei handelt es sich um einen. Anspruch auf Le
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-05097?all=False
19.03.2013 - 1001 BGB. § 1003 Abs. 1 BGB. § 994 Abs. 1 BGB. § 1003 Abs. 2 BGB. Leitsätze: 1. Verwahrt ein Bergungs- und Abschleppunternehmer einen Sattelauflieger, der sich in der berechtigten Nutzung des Leasingnehmers befindet, führt er kein Geschäft d
https://www.buzer.de/s1.htm?a=1000-1003&ag=6597
1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. 2Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat. I
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1003/
20.07.2017 - 1003 Befriedigungsrecht des Besitzers. (1) 1Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen ge
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 1 § 1003 I gibt neben § 1001 dem Besitzer eine komplizierte und in der Praxis kaum umsetzbare mehrstufige Regelung, seine Verwendungsersatzansprüche durchzusetzen: (1) Setzung einer angemessenen Frist zur Genehmigung des Verwendungsersatzanspruchs un
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen genehmige. 2Nach dem Ablauf der Frist ist
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kredit/Entscheidungen/Realsicherheiten/VIII_ZR_...
... von dem Unternehmer Herausgabe der Sache zu verlangen, unter dem Gesichtspunkt des Verwendungsersatzes Ansprüche zustehen, die dem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht und, sofern die Voraussetzungen des BGB § 1003 gegeben sind, ein Befriedigungsrec