(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/20122013/...
Hier folgt aus § 1629 BGB die Rechtsmacht der Eltern, in Vertretung der F deren Rechte gg A aus §§ 1004, 823 auszuüben. Inhalt s.o. A.I und II. Ein Fall des Ausschlusses der Vertretungsmacht, z.B. § 1629 II, ist nicht ersichtlich. Geltendmachung von Ansp
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/pg/Uebersicht_03_-_P_1004_BGB.pdf
AG Z III (Sachenrecht und Zivilprozessrecht) – SS 2011 – Paul Gooren. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB). – § 985 schützt den Besitz des Eigentümers. – demgegenüber schützt § 1004 vor sonstigen Beeinträchtigungen des. Eigentums (ver
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_33__Eigen...
Eigentumsschutz nach § 1004 BGB. § 1004 BGB als Generalklausel des dinglichen Schutzes gegen. Eigentumsbeeinträchtigungen. Aus §§ 12, 862, 1004 BGB, § 37 II HGB folgt der allgemeine Rechtssatz: Alle absoluten Rechte werden bei gegenwärtiger oder drohende
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
22.04.2015 - Wie prüft man einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB? 1) Anspruchsteller ist (Mit-)Eigentümer oder nach §. 185 Abs. 1 BGB ermächtigt. 2) Eigentum wird gegenwärtig beeinträchtigt = Vorgang. / Zustand widerspricht Inhalt des Eigentums. 3) Anspru
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832931780_lese01.pdf
1980; Heinze, Rechtsnachfolge in Unterlassen, 1974; Herrmann, Der Stērer nach § 1004 BGB, 1987; Heubel, Entziehende Einwir- kungen im Nachbarrecht, Diss. Frankfurt 1969; Hoche, Der allgemeine Unterlassungsanspruch, die Voraussetzungen seines Entste- hens
http://pantaenius.eu/uploads/media/_5__Der_gestoerte_Nachbar_-_UEberbau_und_and...
17.11.2011 - 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder. Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlang
http://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-3/Titel-4/Beseitigungs-und-Unterlassun...
Insbesondere bei Grundstücken, deren Lage unveränderlich ist, kann die Beschattung durch Nachbarbauten, Geruchsbelästigung oder Lärmbelastung eine deutliche Wertminderung bedeuten, die der Entziehung des Eigentums durchaus nahe kommen kann. § 1004 BGB er
https://openjur.de/g/bgb/1004.html
1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch →. (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-unterlassungsanspruch-nach-1004-...
I. Eigentumsbeeinträchtigung Nicht bei rein ideellen Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden II. Störer.
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/u/unterlassungsanspruch/
Der Unterlassungsanspruch und Beseitigungsanspruch ist in § 1004 BGB normiert. Danach kann von einem Störer die Unterlassung oder Beseitigung einer fortwirkenden Beeinträchtigung des Eigentums gefordert werden. Ein Verschulden des Störers ist nicht erfor
https://www.otto-schmidt.de/news/zivil-und-zivilverfahrensrecht/anspruche-aus-1...
03.07.2014 - Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen. Er kann zudem ansch