(1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt.
(2) Auf diese Fristen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/thomasz/RVG%20WS%200910%20Dt%...
02.11.2009 - 1002 ABGB – aber Rspr unterscheidet jetzt zw. Vollmacht als einseitigem Rechtsgeschäft und Bevollmächtigungsvertrag als obligatorischem Vertrag wie im dt Auftrag). = Bemühung um einheitl. Terminologie + Satzkonstruktionen (Beweislast!) Beisp
https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
972 BGB – Zurückbehaltungsrecht des Finders. Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des. Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der. §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung. § 973 B
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_4_1027.pdf
mann, Sachenrecht, 5. Aufl. 1969, § 33 VI 1; wohl auch. Klüpfel, NJW 1956, 1626 f. empfängers keinerlei Versuch unternimmt, den Anspruch durchzusetzen, nach dem Verstreichen der Zeit des § 1002. Abs. 1 BGB den Einwand des venire contra factum proprium en
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerser...
1000 bis 1002 entsprechende Anwendung. § 973 - Eigentumserwerb des Finders. (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zustän- digen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangs
http://www.myjurazone.de/app/download/10060146/Eigent%C3%BCmer-Besitzer-Verh%C3...
A. §§ 985, 986 BGB Vindikationsanspruch. I. Anspruchsgegenstand → Abgrenzung zum Erbschaftsanspruch gem. § 2018. BGB. II. Anspruchsgegner = Besitzer. III. Anspruchssteller = Eigentümer. IV. Kein Recht zum Besitz durch den Anspruchsgegner. = Vindikationsl
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_42.pdf
Erlöschen eines möglichen Verwendungsersatzanspruchs gem. § 1002 I BGB. Voraussetzungen: 1. Herausgabe der Sache durch den Besitzer an den Eigentümer. Hier: Keine Herausgabe an den Eigentümer. Die Herausgabe an den Besitzmittler des Eigentümers steht dem
https://jura-online.de/blog/2016/02/02/bgh-zu-den-anforderungen-an-eine-herausg...
02.02.2016 - A. Sachverhalt (vereinfacht). Mit Beschluss des Vollstreckungsgerichts vom 23. September 2010 wird K ein Erbbaurecht zugeschlagen, dessen Inhaber B war. Die M-GmbH (im Folgenden: Mieterin), die das Grundstück von B gemietet hatte, zahlt dara
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die ger
http://bustler.de/link.aspx?lnk=11523
BGB: § 1000 BGB§ 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. 2Das Zurückbehaltungsrech.
https://www.buzer.de/s1.htm?a=1000-1003&ag=6597
1002 Erlöschen des Verwendungsanspruchs. § 1002 wird in 3 Vorschriften zitiert. (1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, bei einem Grundstück mit dem Abla
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/herausgabevollstreckung-des-eigentuemers-u...
07.01.2016 - Eine vorbehaltlose Herausgabe im Sinne von § 1002 Abs. 1, § 1001 Satz 3 BGB liegt auch vor, wenn der Eigentümer den Besitzer auf Herausgabe verklagt, der Besitzer in diesem Verfahren ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Verwendungen nicht