(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren
(2) Die Verjährung beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 634 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
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3 Jahre ab Schluss des Jah- res der Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. Ken- nenmüssen der Tatsachen,. §§ 634a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m.. 195, 199 BGB. Bsp: Softwareentwick- lungs- oder Bera- tungsverträge. 3 Jahre ab Schluss des. Jahres der Anspruchsent- st
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Die Verjährung von Mängelansprüchen ist im BGB im § 634 a BGB geregelt. Danach verjähren Ansprüche. „…in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstel- lung, Wartung oder Veränderung einer Sache … besteht…“ und. „… in fünf Jahren bei einem Bau
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selbstständigen Berufstätigkeit handelt. B. Die Gewährleistungsfristen im Werkvertragsrecht. Gesetzliche Verjährungsfristen im Werkvertragsrecht nach dem BGB: Für die Verjährung werkvertragsrechtlicher Ansprüche gilt grundsätzlich § 634a BGB. Im Einzelne
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01.07.2002 - Im Werkvertragsrecht wird bei den Verjährungsfristen nach § 634a BGB unterschieden, ob der Vertragsgegenstand bzw. Arbeitserfolg des Architekten/Ingenieurs ein Bauwerk, eine. (sonstige) Sache oder eine übrige (z.B. gutachtliche) Leistung ist
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634a BGB stellt teilweise eine Abweichung von der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB für die Mangelansprüche gegen den Unternehmer dar. Für die Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder für die Erbringung von Planungs- und Überwach
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Werkvertrag - Verjährungsfristen für Mängelansprüche § 634a BGB. 11.06.2012. Im Alltagsgeschäft müssen sich SHK-Betriebe gelegentlich mit der Frage beschäftigen, ob sie noch verpflichtet sind, die Mängelansprüche der Auftraggeber zu erfüllen. Die Antwort
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20.07.2017 - Untertitel 1: Werkvertrag. Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften. § 634a Verjährung der Mängelansprüche. (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg i
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Gesetzestext (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Üb