§ 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln
Paragraph 634 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.
nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3.
nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
4.
nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Prüfungsschema: Der Rücktritt im Werkvertragsrecht gem. §§ 634 Nr.3 ...

http://www-docs.tu-cottbus.de/recht/public/%C3%9Cbung/WS12_Privatrecht-II-%C3%9...
Rücktrittserklärung gem. § 349 BGB. → Eine Rücktrittserklärung ist jede Erklärung, die erkennen lässt, dass der Erklärende nicht mehr an das Rechtsgeschäft gebunden sein möchte. → wenn Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt wird, dann die Willenserklärung

Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach §§ 634 Nr. 1, 635 BGB

http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/pr_ss_201...
Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach §§ 634 Nr. 1, 635 BGB. A. Voraussetzungen. I. Anspruch entstanden. 1. Abschluss eines Werkvertrages nach § 631 BGB (u.U. Abgrenzung zum Dienstvertrag). 2. Mangelhaftes Werk im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB. 3.

Werkvertragsrecht: Gewährleistung, Verjährung, Garantien

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/neues_fuer_netz_pdf/6_WerkVR_Gewe...
list, § 123 BGB anfechten. I.d.R. stellt sich ein solcher Mangel erst bei oder nach der Abnahme heraus, so dass dieses Rechtsmittel wenig hilft. Ein Lösungsansatz wäre, in der bewusst falschen Werbung eine Beschaf- fenheitszusage zu sehen. 3. Mängelrecht

Gewährleistung im Baurecht - Dr. Dimanski • Schermaul • Rechtsanwälte

https://www.ra-dp.de/media/modelfield_files/dokumente/dokument/datei/BR-Gewaehr...
Die Verjährung von Mängelansprüchen ist im BGB im § 634 a BGB geregelt. Danach verjähren Ansprüche. „…in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstel- lung, Wartung oder Veränderung einer Sache … besteht…“ und. „… in fünf Jahren bei einem Bau

Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche bei Architekten ...

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01.07.2002 - Im Werkvertragsrecht wird bei den Verjährungsfristen nach § 634a BGB unterschieden, ob der Vertragsgegenstand bzw. Arbeitserfolg des Architekten/Ingenieurs ein Bauwerk, eine. (sonstige) Sache oder eine übrige (z.B. gutachtliche) Leistung ist


Webseiten zum Paragraphen

634 Rechte des Bestellers bei Mängeln - BGB Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-9/Untertitel-1/Rechte-des-Best...
Die Rechte des Bestellers im Fall einer mangelhaften Leistung des Unternehmers werden in § 634 BGB zusammenfassend aufgelistet. § 634 BGB ist eine Verweisungsvorschrift. Dem Besteller stehen vier Alternativen zur Verfügung. Zwischen den Rechten besteht e

634 Rechte des Bestellers bei Mängeln - BGB-Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-9/Untertitel-1/Rechte-des-Best...
634 Rechte des Bestellers bei Mängeln. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,. 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,; 2. nach § 637 den Mangel

Gewährleistungsrechte, §§ 634 ff. BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/gewaehrleistungsrechte-634-ff-bgb/496/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Gewährleistungsrechte, §§ 634 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht BT 2'

§ 634 BGB - Rechte des Bestellers bei Mängeln - openJur

https://openjur.de/g/bgb/634.html
634 Rechte des Bestellers bei Mängeln →. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 635 Nacherfüllung verlangen, 2.nach § 637 den Mangel s

Anspruchsgrundlagen im Werkvertragsrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-werkvertrag/
12.08.2017 - Die vereinbarte Vergütung wird fällig, § 641 BGB. Fälligkeit tritt nach dem Gesetzestext „bei“, nicht erst „nach“ Abnahme ein, sodass der Unternehmer berechtigt ist, sein abnahmereifes Werk nur Zug um Zug gegen Zahlung der Vergütung abzulief


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Werkvertrag › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 634

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 634 BGB
    § 634 Abs. 1 BGB oder § 634 Abs. I BGB

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